Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten können eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit  zugestimmt hat.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • Passkopie
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Ausbildungsvertrag
    • ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    • Mietvertrag (alle Seiten, vollständig)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,-€
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€
  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Bearbeitungsdauer kann von der ersten Kontaktaufnahme bis zu 3 Monate andauern

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    §16a AufenthG


An wen muss ich mich wenden?

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können – unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts – ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Zuständigkeiten/ Sachgebiet

Telefon



Stv. Sachgebietsleiter

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D

46 23

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

46 61

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

46 59

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z

46 71

Zuständige Abteilungen