Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Eintragung in Baulastenverzeichnis:

    • Schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis der Stadt Koblenz
    • beglaubigter Grundbuchauszug (Amtsgericht Koblenz)
    • katasteramtlicher Lageplan
    • unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich (z. B. Eintragungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs im Katasterplan zur Definition der Baulastflächen bzw. beglaubigte aktuelle Nachweise über die Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

    • Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (per Post oder Fax, per E-Mail bitte an: bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de
    • Ggf. aktueller Grundbuchauszug zum Nachweis eines Buchgrundstückes
    • Die Auskunft beinhaltet die Erteilung eines Negativzeugnisses bzw. einer beglaubigten Abschrift.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben. 

    Gebühren Eintragung in Baulastenverzeichnis:
    Nach Gebührenziffer 4.4.1 kann für die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Baulast eine Gebühr von 60,00 € bis 500,00 € erhoben werden.

    Gebühren Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
    Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wurde die Gebühr pauschaliert. Die Gebühr für eine Negativauskunft beträgt 25,00 €, für eine Positivauskunft (beglaubigte Abschrift) 50,00 €. Die Gebühren fallen grundsätzlich je Flurstück an. Wenn mehrere Flurstücke im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer laufenden Nummer geführt werden (Buchgrundstück) ist die Gebühr auf max. 50,00€ begrenzt. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges bei.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Antrag Baulastauskunft.docx

    Antrag Baulasteintragung.docx


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:     +49 261 129-3325

Zuständige Abteilungen