Kirchenaustritt Erklärung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

  • Verfahrensablauf

    Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern  gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

  • Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für den Kirchenaustritt werden folgene Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Taufurkunde (sofern vorhanden)

    Sofern die Religionszugehörigkeit in Ihrem Geburten- bzw. Eheregister vermerkt sein sollte, kann diese Angabe auf Wunsch ausgetragen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich Ihre Geburts- bzw. Eheurkunde.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

  • Rechtsgrundlage


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Tanja Rübin
Tel.: 0261/129 1774

Elke Große
Tel.: 0261/129 1772

Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771

Kerstin Wiederstein

Tel.: 0261/129 1755

Zuständige Abteilungen