Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Familiennamen von Vertriebenen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sind oft nach Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt, beinhalten dem deutschen Namensrecht fremde Namensbestandteile und entsprechen damit nicht dem deutschen Namensrecht.

    Sie können Ihren Namen ändern, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören:

    • Vertriebene
    • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
    • deren Ehegattinnen oder Ehegatten
    • deren Kinder oder Enkelkinder

    Mit einer Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt oder Ihrem örtlichen Standesamt können Sie:

    • Bestandteile Ihres Namens ablegen, die in Deutschland nicht üblich sind
    • die ursprüngliche Form des Namens annehmen, der nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt ist
    • eine deutschsprachige Form Ihres Familiennamens annehmen
    • den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen
    • einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen und gegebenenfalls einen Begleitnamen für Ehegattin oder Ehegatten bestimmen

    Ihre eigenen Kinder unter 5 Jahren erhalten ebenfalls den neuen Familiennamen. Kinder von 5 bis 14 Jahren können sich der Namensänderung anschließen oder tragen weiterhin ihren alten Namen. Jugendliche über 14 Jahren können sich der Namensänderung nicht anschließen, sondern müssen die Namensänderung selbst beantragen. Dazu ist aber Ihre Zustimmung als gesetzliche Vertreterin oder als gesetzlicher Vertreter notwendig.

    Sie können nur einmal einen neuen Namen wählen. Eine Wiederholung oder Rücknahme der Namenserklärung ist nicht möglich. Die Änderung Ihres Namens durch eine Namenserklärung ist freiwillig. Sie können Ihren Namen auch beibehalten.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
    • Erwerb des Namens nach ausländischem Recht. Ihr Name oder Bestandteile Ihres Namens (z.B. Vatersname) sind dem deutschen Recht unbekannt
    • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. eine Ehegatte oder Abkömmling
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Für die Namenserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis bzw. früherer (ausländischer) Reisepass
    • Geburtsurkunde mit einer im Inland gefertigten deutschen Übersetzung; ggf. nach ISO-Norm
    • Registrierschein
    • Spätaussiedlerbescheinigung / Registrierschein

    Bitte beachten Sie, dass sämtliche Übersetzungen von einem im Inland beeidigten Übersetzer anzufertigen sind. Geeignete Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.

    Möglichweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, informieren Sie sich am besten im Vorfeld telefonisch beim Standesamt. Sofern der Erklärende der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wird für die Namenserklärung ein (vereidigter) Dolmetscher benötigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Änderung Ihres Familiennamens ist gebührenfrei.

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Erklärung über die Namensänderung ist nach § 94 BVFG gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung fallen Gebühren in Höhe von 15,00 Euro an.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777


Zuständige Abteilungen