Reisepass Meldung wegen Fund
Leistungsbeschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzWiederaufgefundene Ausweisdokumente
Personalausweis oder Reisepass
Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet und später wiedergefunden?
In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
Ein Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann in internationalen Fahndungslisten eingetragen sein. Diese Listen nutzen Polizeibehörden im In- und Ausland.
Auch wenn das Dokument wieder da ist, können wir nicht sicherstellen, dass alle ausländischen Behörden diese Information sofort oder überhaupt löschen. Es kann daher sein, dass das Dokument im Ausland weiterhin als verloren oder gestohlen gespeichert ist.
Dies kann bei einer Reise zu Problemen führen.
Zum Beispiel:
- Sie können Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land oder bei der Durchreise bekommen.
- Es kann zu längeren Kontrollen an der Grenze oder am Flughafen kommen.
- Ausländische Behörden können das Dokument möglicherweise nicht anerkennen.
- Es kann während des Aufenthalts im Ausland zu Rückfragen oder Verzögerungen kommen.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten:
Beantragen Sie bitte ein neues Dokument!
So vermeiden Sie Schwierigkeiten auf Ihrer Reise.Welche Unterlagen werden benötigt?
- wiedergefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage