Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzWiederaufgefundene Ausweisdokumente
Personalausweis oder Reisepass
Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet und später wiedergefunden?
In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
Ein Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann in internationalen Fahndungslisten eingetragen sein. Diese Listen nutzen Polizeibehörden im In- und Ausland.
Auch wenn das Dokument wieder da ist, können wir nicht sicherstellen, dass alle ausländischen Behörden diese Information sofort oder überhaupt löschen. Es kann daher sein, dass das Dokument im Ausland weiterhin als verloren oder gestohlen gespeichert ist.
Dies kann bei einer Reise zu Problemen führen.
Zum Beispiel:
- Sie können Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land oder bei der Durchreise bekommen.
- Es kann zu längeren Kontrollen an der Grenze oder am Flughafen kommen.
- Ausländische Behörden können das Dokument möglicherweise nicht anerkennen.
- Es kann während des Aufenthalts im Ausland zu Rückfragen oder Verzögerungen kommen.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten:
Beantragen Sie bitte ein neues Dokument!
So vermeiden Sie Schwierigkeiten auf Ihrer Reise.Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage