Verlust des eigenen Personalausweises melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz


    bei Verlust (z.B. verlegt, nicht mehr auffindbar):

    • Bitte melden Sie den Verlust persönlich beim Bürgeramt
    • Die Polizei muss in diesem Fall nicht informiert werden
    • Das Bürgeramt informiert automatisch die Polizei und sperrt die Online-Ausweisfunktion.
    • Dort können Sie auch direkt einen neuen Ausweis beantragen, wenn gewünscht.

    bei Diebstahl:

    • Bitte melden Sie den Diebstahl zuerst bei der Polizei.
    • Bringen Sie die polizeiliche Diebstahlanzeige anschließend zum Bürgeramt
    • Dort erfolgt die formelle Verlustmeldung sowie ggf. die Beantragung eines neuen Ausweises.


    Wiederaufgefundene Ausweisdokumente

    Personalausweis oder Reisepass


    Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet und später wiedergefunden?


    In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:

    Ein Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann in internationalen Fahndungslisten eingetragen sein. Diese Listen nutzen Polizeibehörden im In- und Ausland.

    Auch wenn das Dokument wieder da ist, können wir nicht sicherstellen, dass alle ausländischen Behörden diese Information sofort oder überhaupt löschen. Es kann daher sein, dass das Dokument im Ausland weiterhin als verloren oder gestohlen gespeichert ist.

    Dies kann bei einer Reise zu Problemen führen.

    Zum Beispiel:

    • Sie können Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land oder bei der Durchreise bekommen.
    • Es kann zu längeren Kontrollen an der Grenze oder am Flughafen kommen.
    • Ausländische Behörden können das Dokument möglicherweise nicht anerkennen.
    • Es kann während des Aufenthalts im Ausland zu Rückfragen oder Verzögerungen kommen.

    Wiederaufgefundene Ausweisdokumente
    Personalausweis oder Reisepass

    Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet und später wiedergefunden?

    In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
    Ein Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann in internationalen Fahndungslisten eingetragen sein. Diese Listen nutzen Polizeibehörden im In- und Ausland.
    Auch wenn das Dokument wieder da ist, können wir nicht sicherstellen, dass alle ausländischen Behörden diese Information sofort oder überhaupt löschen. Es kann daher sein, dass das Dokument im Ausland weiterhin als verloren oder gestohlen gespeichert ist.
    Dies kann bei einer Reise zu Problemen führen.
    Zum Beispiel:
    -    Sie können Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land oder bei der Durchreise bekommen.
    -    Es kann zu längeren Kontrollen an der Grenze oder am Flughafen kommen.
    -    Ausländische Behörden können das Dokument möglicherweise nicht anerkennen.
    -    Es kann während des Aufenthalts im Ausland zu Rückfragen oder Verzögerungen kommen.


    Unsere Empfehlung:
    Wenn Sie ins Ausland reisen möchten:
    Beantragen Sie bitte ein neues Dokument!

    So vermeiden Sie Schwierigkeiten auf Ihrer Reise.



  • Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.