Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden:
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel der Rathausbehörde oder dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzWenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig:
- Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde.
- ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde (ausstellende Behörde ist auf dem Ausweis aufgedruckt) oder der zuständigen Behörde veranlassen. Das ist in der Regel das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes - in Koblenz: 0261-129 0 - mit Angabe des Sperrkennwortes (falls dieses verloren wurde ist eine Sperrung möglich, jedoch kann diese erst zeitverzögert erfolgen) oder über die Sperrhotline 116 116 sperren lassen
- bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde bei der Abholung des Personalausweises ausgehändigt)
- ggf. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen
Tipp: bevor ein neuer Ausweis bzw. Pass beantragt wird empfiehlt es sich ca. drei Wochen zu warten, weil das Dokument eventuell noch gefunden werden könnte (aufgefundende Dokumente werden bundesweit an die Ausstellungsbehörden zurückgesandt).
Wiederaufgefundene Ausweisdokumente
Personalausweis oder Reisepass
Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet und später wiedergefunden?
In diesem Fall ist es wichtig zu wissen:
Ein Ausweisdokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann in internationalen Fahndungslisten eingetragen sein. Diese Listen nutzen Polizeibehörden im In- und Ausland.
Auch wenn das Dokument wieder da ist, können wir nicht sicherstellen, dass alle ausländischen Behörden diese Information sofort oder überhaupt löschen. Es kann daher sein, dass das Dokument im Ausland weiterhin als verloren oder gestohlen gespeichert ist.
Dies kann bei einer Reise zu Problemen führen.
Zum Beispiel:
- Sie können Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land oder bei der Durchreise bekommen.
- Es kann zu längeren Kontrollen an der Grenze oder am Flughafen kommen.
- Ausländische Behörden können das Dokument möglicherweise nicht anerkennen.
- Es kann während des Aufenthalts im Ausland zu Rückfragen oder Verzögerungen kommen.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten:
Beantragen Sie bitte ein neues Dokument!
So vermeiden Sie Schwierigkeiten auf Ihrer Reise.Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- Reisepass, unabhängig davon, ob dieser gültig oder bereits abgelaufen ist
- wenn kein Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- sorgeberechtigte Elternteile:
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzWelche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 46,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlFür antragstellende Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 27,60 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlFür den vorläufigen Personalausweis.Gebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.Gebühr: 30,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.Gebühr: 43,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.Rechtsgrundlage