Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen Verfahrensablauf.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Vorausetzungen erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
keine
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- amtliche Meldebestätigung Ausstellung in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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