Zweiten Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

    • in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
    • für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

    • allgemeiner Wunsch
    • häufige Auslandsreisen
    • die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise

    Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

    Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte beachten Sie: ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für den Reisepass 70,00 Euro (bei über 24-jährigen Personen).

  • Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
      • Buchungsbestätigungen
      • Flugtickets
    • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
      • das eigene Ausweisdokument, also
        • Personalausweis
        • Reisepass oder
        • vorläufige Versionen
      • Vollmacht
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Das Lichtbild muss Sie zweifelsfrei erkennen lassen. Es müssen die Anforderungen der Fotomustertafel für Pässe erfüllt werden. Sollten Sie nicht über ein Lichtbild verfügen, steht Ihnen im Bürgeramt ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung (Kosten: 5 Euro). Bitte nutzen Sie das Terminal bevor Sie aufgerufen werden (während Ihrer Wartezeit) - Sie beschleunigen so unsere Abläufe! Das SB-Terminal kann neben dem Lichtbild auch die Unterschrift und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr erforderlich) den Sachbearbeitern/innen für den Abruf bei der anschließenden Antragstellung digital zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass das SB-Terminal nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Das Lichtbild wird nicht auf Papier ausgedruckt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 92,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren

    Gebühr: 26,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    zweiter Reisepass

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    vorläufiger zweiter Reisepass

    Geltungsdauer: 1 Jahr

  • Rechtsgrundlage