Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.
Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.
Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.
Blauer Parkausweis:- gilt europaweit
- berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol
Oranger Parkausweis:
- gilt bundesweit
Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:
- in eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden; Antragstellerinnen und Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
- unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu 3 Stunden
- während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- im Bereich eines Zonenhalteverbots auch außerhalb der zugelassenen Parkdauer
- über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen die Parkzeit begrenzt ist
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz.
Schwerbehinderte Menschen, die keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können einen Antrag auf den gelben Parkausweis oder einen orangen Parkausweis stellen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz.
Gelber Parkausweis:
- Gehbehinderung, Merkzeichen "G"
- Die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) wurden knapp verfehlt, die mögliche Gehstrecke beträgt ca. 100m.
Orangener Parkausweis:
- Merkzeichen G und B sowie Grad der Behinderung von wenigstens 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
oder
- Merkzeichen G und B sowie Grad der Behinderung wenigstens 70% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von mindestens 50% für Funktionsstörungen des Herzen oder der Atemorgane
oder
- Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 60% vorliegt.
oder
- künstlicher Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 70% vorliegt.
Die Parkausweise werden schriftlich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur Prüfung weitergegeben.
Nach Prüfung und Entscheidung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geht Ihnen die Ausnahmegenehmigung oder Ablehnung des Antrags zu.
Dieser Parkausweis für Schwerbehinderte ist personenbezogen und darf nur im Beisein der schwerbehinderten Person genutzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz- Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
- aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzEs werden keine Gebühren erhoben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzDer Gelbe Parkausweis ist in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein gültig.
Der orange Parkausweis hat Gültigkeit in ganz Deutschland.