Mess- und Eichwesen
Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist für den Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften, Regelungen nach dem Medizinprodukterecht und von Vorschriften nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zuständig.
Die Haupttätigkeiten des Landesamtes haben folgende Ziele:
die Messrichtigkeit zu gewährleisten
- im geschäftlichen Verkehr und zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs,
- beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher,
- im amtlichen Verkehr und bei Messungen im öffentlichen Interesse.
sicherzustellen dass
- den Käufern von energieverbrauchsrelevanten Produkten alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bezüglich der Energieeffizienz zur Verfügung stehen,
- angebotene Produkte alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich der umweltgerechten Gestaltung und des Verbrauchs an Energie und anderen wichtigen Ressourcen einhalten,
- angebotene vorverpackte Produkte und Lebensmittel die Anforderungen an die Nennfüllmenge einhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen über notwendige Unterlagen und Formulare erhalten Sie vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Rechtsgrundlage
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- Fertigpackungsverordnung (FPackV)
- Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG)
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
- Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare (z.B. Eichantrag, Verbraucherbeschwerde) finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen unter www.lme.rlp.de.