Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Anliegerbescheinigung für Erschließungs- und Ausbaubeiträge:

    Genaue Angaben über die Lage des Grundstückes (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)

    Bei einigen Rechtsgeschäften (z.B. Grundstücksverkauf, Finanzierungen) kann es erforderlich sein, dass der Beitragsstatus des Grundstückes durch eine schriftliche Beitragsbescheinigung nachgewiesen wird.

    Diese Bescheinigung enthält Aussagen darüber, ob für das Grundstück noch Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge  zu erwarten sind oder ob in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet wurden.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Erschließungsbeiträge/Vorausleistungen werden durch rechtsmittelfähigen Bescheid festgesetzt.