Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)

  • Leistungsbeschreibung

    Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen kann beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) persönlich oder per Post erfolgen.

    Nicht anmeldepflichtig sind:

    Kanus, Kajaks, Gondeln, Tretboote, aufblasbare Spielgeräte oder Badehilfen ohne Segel- oder Vorrichtung für Außenbordantrieb, Segelsurfbretter oder Surfbretter einschl. motorbetriebene Surfbretter.


An wen muss ich mich wenden?

An das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.