Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
Leistungsbeschreibung
Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen kann beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) persönlich oder per Post erfolgen.
Nicht anmeldepflichtig sind:
Kanus, Kajaks, Gondeln, Tretboote, aufblasbare Spielgeräte oder Badehilfen ohne Segel- oder Vorrichtung für Außenbordantrieb, Segelsurfbretter oder Surfbretter einschl. motorbetriebene Surfbretter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.