Apostille beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird

    • die Echtheit der Unterschrift,
    • die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und
    • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

    Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.

    • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes 
    • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch eine Konsularbeamtin oder einen Konsularbeamten bei der in Deutschland eingerichteten Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Personenstandsurkunden werden in Rheinland-Pfalz auf Antrag von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kaiserslautern mit einer Apostille versehen. Weitere Informationen und den entsprechenden Antrag erhalten Sie auf folgender Internetseite.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen im Rechts- und Konsularbereich erhalten Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Auslandsvertretungen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen