Deutscher Weinfonds (Abgabenveranlagung)
Leistungsbeschreibung
Für die Förderung des deutschen Weinabsatzes haben die Weinbautreibenden nach den gesetzlichen Bestimmungen Abgaben für den Deutschen Weinfonds zu entrichten. Aus diesen Mitteln finanzieren diese Einrichtungen ihre Werbeaufwendungen, soweit diese nicht durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt sind. Die Abgabe wird auf der Grundlage der in der EU-Weinbaukartei gemeldeten Weinbergsfläche des Bewirtschafters von den Gemeinden erhoben. Abgabepflichtig sind auch die Betriebe, die nach der Ernte des Vorjahres Weinbergsflächen an Dritte abgegeben oder gegen Prämie stillgelegt haben.
Widerspruch gegen die Festsetzung
Soweit der Abgabenschuldner mit der Festsetzung der Abgaben nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.