Abwasserbeseitigungsgebühr (Oberflächenwasser)
Leistungsbeschreibung
Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, zählt ebenso zum Abwasser wie das Schmutzwasser, das auf einem Grundstück anfällt.
Für das Einleiten von Regenwasser von einem Grundstück in die städtische Kanalisation zur Abwasserentsorgung werden Abwasserbeseitigungsgebühren berechnet. Die Festsetzung der Gebühr durch die Kämmerei und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
Für die Berechnung werden berücksichtigt:
- die angeschlossenen bebauten Flächen
- die angeschlossenen befestigten Flächen über 200 qm
Grundsätzlich ist das auf einem Grundstück anfallende Abwasser der Stadt Koblenz zur Abwasserbeseitigung zu überlassen.
Wenn der Grundstückseigentümer nachweist, dass die Versickerung von Niederschlagswasser auf seinem Grundstück gemeinwohlverträglich möglich ist, kann die Stadt Koblenz auf Antrag und Nachweis auf die Überlassung verzichten.
Der Antrag für diese Ausnahmegenehmigung ist beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu stellen.
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