Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).
Soweit erforderlich, müssen Sie aktuell nochmals eine Berufserlaubnis vorlegen.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Kurztext
Urheber
Typisierung
Status Bibliothekseintrag
Status Katalogeintrag