Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Leistungsbeschreibung- Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. - Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. - Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. - Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. - Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden. - Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 
- Zuständige Stelle- Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte 
- Voraussetzungen- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
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  gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 
  - berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
 
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
- schriftliche Erklärung über den Verlust
- die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann
 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust beantragen. - Antragsfrist: 7 Werktage 
- Bearbeitungsdauer- Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus. - Frist: 8 Werktage 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 
- Weiterführende Informationen
- Kurztext- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- bei Verlust von Fahrerkarte muss Ersatzkarte beantragt werden
- Busfahrerinnen und Busfahrer sowie LKWFahrerinnen und LKW-Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr benötigen eine gültige Fahrerkarte
- ab dem Zeitpunkt des Verlustes darf betroffene Person für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren
- solange Fahrerin oder Fahrer keine Fahrerkarte hat, müssen Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber angefertigt und mitgeführt werden
- zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere
 
- Urheber- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) 
- Typisierung2/3
- Status Bibliothekseintrag6
- Status Katalogeintrag6