Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden

  • Leistungsbeschreibung

    Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

    Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn

    • ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
    • sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.

    Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.

    Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

  • Zuständige Stelle

    Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn

    • ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
    • sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.

    Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

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Meldung an Straßenunterhaltung. Bei Zuständigkeit des LBM wird es weitergeleitet.

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Zuständige Abteilungen