Aufenthaltstitel

Beschreibung

Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat, benötigt zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel neben einem Visum für die Einreise auch einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel wird befristet als Aufenthaltserlaubnis oder als Aufenthaltskarte erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich. Für Aufenthaltstitel bei Asylanträgen gibt es besondere Bestimmungen.

Leistungen