Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
Leistungsbeschreibung
Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
- nach Deutschland nachziehen und
- sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
- "eingetragene Lebenspartnerschaften " im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
- nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzFür die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Foto des Einreisestempels
- Sprachzertifikat (sofern vorhanden bzw. notwendig)
- Eheurkunde
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Nachweis über begonnenen oder absolvierten Integrationskurs
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson und der nachzugsberechtigten Person
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Bei Nachzug von Kindern wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- Schulbescheinigung
- Arbeitsvertrag und letzte 3 Lohnabrechnung von beiden Elternteilen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz- Erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis : 100,-€
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzDie Bearbeitungsdauer ab erster Kontaktaufnahme beträgt bis zu drei Monate.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz