Einbürgerung
Beschreibung
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an einen ausländischen Staatsbürger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein ausländischer Staatsbürger einen Einbürgerungsantrag in der Bundesrepublik Deutschland stellen. Dieser Antrag wird von den Städten, Gemeinden oder Landkreisen entgegengenommen.
Leistungen
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung beantragen für ehemalige Deutsche im Ausland
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
- Ermessenseinbürgerung beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen