Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
    • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
    • Unterhaltsfähigkeit,
    • ausreichende Deutschkenntnisse,
    • staatsbürgerliches Grundwissen,
    • keine Mehrstaatigkeit,
    • nicht bestraft,
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Hinweise der Stadt Koblenz zur Einbürgerungsreform (vom 14. Februar 2024):

    Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 vom Bundestag beschlossen und am 02.02.2024 vom Bundesrat verabschiedet. Die Nachricht darüber hat zu einem erhöhten Aufkommen an telefonischen Anfragen und E-Mails in der Einbürgerungsbehörde der Stadtverwaltung Koblenz geführt. Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft getreten ist und bittet, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

    Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist eine Frist von drei Monaten bis zum Inkrafttreten vorgesehen. Dieses Datum könnte voraussichtlich der 01.05.2024 oder 01.06.2024 sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

  • Anträge / Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Service Point. 129 - 4685

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