Personenbeförderungsgenehmigung
Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig. Darunter fällt der Linienverkehr, zum Beispiel der Verkehr mit Omnibussen und Straßenbahnen, sowie der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen, zum Beispiel der Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen, oder der Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen. Wenn gewerblich bis zu acht Personen befördert werden sollen, ist ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung auch Personenbeförderungsschein genannt notwendig.
Leistungen
- Änderungen an der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen
- Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr erstmals beantragen
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen
- Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen
- Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen