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Leben in Koblenz

Kindertagespflege

Aufgaben der Vermittlungsstelle:

  • Vermittlung von Kindern zu geeigneten Tagespflegepersonen
  • fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
  • Gewährung laufender Geldleistungen an die Tagespflegepersonen
  • Festsetzung pauschalierter Kostenbeiträge unter Berücksichtigung des Einkommens, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und des Betreuungsumfangs
  • Erlass des pauschalierten Kostenbeitrages auf Antrag


Bewerbung als Tagespflegeperson:

Die Stadt Koblenz sucht Menschen, die Freude am Umgang mit Kindern haben. Qualifizierung und Unterstützung erhalten Sie von uns.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege in Koblenz finden Sie hier


Postanschrift

Stadtverwaltung Koblenz                                                                                                                                       Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Abteilung IV - Vermittlungsstelle für Kindertagesbetreuung -

Postfach 20 15 51 Koblenz

Dienstanschrift

Verwaltungshochhaus "Schängel-Center"                                                                                                                 9. Etage

Rathauspassage 2

56068 Koblenz

+49 261 129-2304

+49 261 129-2306

+49 261 129-2307

+49 261 129-2324

+49 261 129-2300

Öffnungszeiten:

Montag                08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag              08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich


benötigte Unterlagen:

  • Antragsformular (erhältlich in der Vermittlungsstelle für Kindertagesbetreuung)
  • Einkommensnachweise inklusive Sonderzahlungen
  • Nachweis Berufstätigkeit, Schulbesuch, Studium
  • Nachweis über sonstige Einkünfte (Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
  • Nachweis über bestehende Versicherungen
  • die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein.


Gebühren:

Es ist ein pauschalierter Kostenbeitrag zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages orientiert sich an Jahreseinkommen, der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder im Haushalt und dem Umfang der Betreuungsstunden.


Informationen: