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Leben in Koblenz

INTEGRATION BEHINDERTER KINDER

Die am 26.03.2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft, ein Recht auf Selbstbestimmung und Partizipation und erkennt Behinderungen als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und als Bereicherung in der Gesellschaft an. Sie stärkt den Grundgedanken der vollen und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe und die Einbeziehung behinderter Menschen.

Kinder mit Behinderung sollen möglichst in ihrem Lebensumfeld aufwachsen und den Kontakt zu ihren nicht behinderten Nachbarskindern und Freunden halten können. Viele Eltern möchten ihren behinderten Kindern diese Möglichkeit eröffnen und wünschen sich eine Betreuung in der wohnortnahen Kindertagesstätte. Kindertagesstätten haben die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz haben Kindertagesstätten den Auftrag, die Teilhabe aller Kinder an Bildungsprozessen zu fördern.

Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTaG):

§ 1 Ziele der Kindertagesbetreuung

[…]

(2) Kindertagesbetreuung soll allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bieten, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, Nationalität, weltanschaulichen und religiösen Zugehörigkeit, einer Behinderung, der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie und ihren individuellen Fähigkeiten. Sie soll soziale sowie behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgleichen. In der Regel findet Kindertagesbetreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen gemeinsam statt.


Informationen:

Informationen / Ablaufschema

Berichtsformular:
Bericht der Kindertagesstätte über das Lern- und Sozialverhalten eines Kindes zur Beantragung eines Integrationshelfers durch die Eltern
 (Word-Dokument 130 KB)

Individueller Förderplan

Checkliste zur Selbstevaluation „Ist unsere Kita barrierefrei?“

Weitere Informationen Kita Server RLP

https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/bildungs-und-erziehungsthemen/inklusion

 

Kontakt:

Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Fachberatung Kommunale Kindertagesstätten

Frau Beate Gniffke

Verwaltungshochhaus Schängel-Center

Rathauspassage 2

56068 Koblenz 

+49 261 129-2329

+49 261 129-2340

beate.gniffke@stadt.koblenz.de