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Leben in Koblenz

KITA-BEDARFSPLANUNG

Stadt Koblenz veröffentlicht die neue Kita-Bedarfsplanung

Zum zweiten Mal wurde die Kita-Bedarfsplanung auf der Grundlage des reformierten Kindertagesstätten-Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz erstellt und am 7. Dezember 2022 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Auch das noch in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags beschlossene und im Oktober 2021 ausgefertigte Ganztagsförderungs-Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 einführt, spielt bei der Erstellung des aktuellen Kita-Bedarfsplans bereits eine wesentliche Rolle. So wurde im Juni 2022 eine Elternbefragung an den Koblenzer Kitas durchgeführt, um die zukünftige Bedarfslage frühzeitig abschätzen zu können.

Der Kita-Bedarfsplan umfasst drei Teile: Der erste Teil legt die Grundzüge für die Bedarfsplanung dar und macht generelle Aussagen zum Bestand und Bedarf an Kindertagessstätten-Plätzen in der Stadt Koblenz insgesamt wie auch in einzelnen Planungsbezirken. Dabei wird auch die unterschiedliche Bedarfssituation für die verschiedenen Altersgruppen – unter 2-jährige, 2-jährige Kinder bis zum Schuleintritt und Schulkinder – betrachtet und vergleichend dargestellt. In Teil 2 wird der aktuelle Bestand an Kita-Plätzen für jede Einrichtung abgebildet und dabei wiederum nach den drei Altersgruppen unterschieden. Im dritten Teil werden schließlich die erforderlichen Maßnahmen beschrieben, die zur Umsetzung der Rechtsansprüche an den einzelnen Kita-Standorten noch zu ergreifen sind. Da der 3. Teil auch schützenswerte Daten zu einzelnen Kitas enthält, wurde er in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen und wird an dieser Stelle nicht zu veröffentlicht.

Mit der demografischen Entwicklung, die in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Kinderzahlen im Vorschulalter gezeigt hatte und die sich nun auf hohem Niveau stabilisiert, konnte das vorgehaltene Angebot an Kita-Plätzen nicht überall Schritt halten. Schon in den Vorjahren wurden daher Erweiterungen und auch Neubauten von Kindertagesstätten beschlossen. Die Realisierung der Baumaßnahmen nimmt jedoch zumeist längere Zeiträume in Anspruch, so dass vielen Bedarfen nicht kurzfristig abgeholfen werden kann. In diesen Fällen steht die Vermittlungsstelle des Jugendamts bereit, Eltern bei der Kita-Platzsuche zu unterstützen, auch wenn sie diesen nicht immer einen Betreuungsplatz im nahen Wohnumfeld anbieten kann. Auch die Kindertagespflege kann dann eine mögliche Alternative zum Kita-Platz darstellen.

Neben dem beschleunigten Ausbau des Kita-Angebots geht es aber auch um die qualitative Verbesserung an vielen Kitas, damit den Kindern dort eine durchgehende 7-stündige Betreuung mit einem Mittagessen angeboten werden kann. Die hierzu erforderlichen Einzel-Maßnahmen werden im Laufe des kommenden Jahres kostenmäßig beziffert und sind dann im Einzelnen erneut im Jugendhilfeausschuss und Stadtrat zu beschließen.

Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2023, Teil I und Teil II