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© Unsplash/Hannah Busing

Leben in Koblenz

Berufsbetreuung

Was machen berufsbetreuende Personen?

Sie unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen ihre rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht allein regeln können.

Sie werden durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen als rechtlich betreuende Person ins Amt berufen.  

Die Aufgaben können in verschiedenen Lebensbereichen liegen: Finanzen, Gesundheit, Wohnungsangelegenheiten, Behördenkontakte, Alltagsorganisation.

Sie vertreten die Interessen der betreuten Person, im Rahmen ihrer Wünsche und Bedürfnisse.

In Deutschland steigt der Bedarf an qualifizierten rechtlich Berufsbetreuenden kontinuierlich. 


  • Was können Sie als berufsbetreuende Person erwarten? 

    • Es handelt sich um eine freiberufliche und eigenverantwortliche Tätigkeit, dessen Umfang Sie selbst bestimmen können.
    • Die Anzahl der Betreuungsfälle ist frei wählbar.
    • Sie werden als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer von der Betreuungsbehörde registriert und anschließend vom Betreuungsgericht bestellt.
    • Jeder Betreuungsfall ist anders, daher sind Ihre Aufgaben vielfältig, individuell und verantwortungsvoll. Gleichzeitig leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. 
    • Es gibt ständig neue Herausforderungen, durch die Sie sich persönlich und fachlich weiterentwickeln können.
    • Sie bestimmen die Arbeitszeiten und können Ihre Tätigkeit eigenverantwortlich organisieren. 
    • Die Vergütung wird in der Regel über die Landesjustizkasse an Sie ausgezahlt.
    • Vergütungstabelle
  • Was bringen Sie mit? 

    • Es gibt keine klassische Ausbildung zum Berufsbetreuenden.
    • Sie haben bereits ein Studium der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik oder dem 2. Staatsexamen Jura? Dann erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen für eine Registrierung als berufsbetreuende Person.
    • Aber auch alle anderen Vorbildungen oder Quereinsteigende können sich registrieren lassen. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren eines Weiterbildungslehrganges, der Ihnen alle nötigen Sachkenntnisse vermittelt.
    • Die Liste der zertifizierten Fortbildungsanbieter können Sie gerne hier einsehen.
    • Es werden Kenntnisse in der Kommunikation, Konfliktmanagement, Personen-, Gesundheits- und Vermögenssorge vermittelt.
    • Bestimmte andere berufliche Abschlüsse oder ein anderes Studium können ggf. teilweise anerkannt werden.
  • Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

    Die örtliche Betreuungsbehörde unterstützt interessierte Personen auf dem Weg in dieses Berufsfeld, bietet Informationsgespräche, vermittelt Kontakte zu Qualifizierungsprogrammen und klärt gerne über die gesetzlichen Voraussetzungen auf. 

    Wenden Sie sich gerne an uns. 

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:  Antrag zur Registrierung