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© Unsplash/Hannah Busing

Leben in Koblenz

Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung von Volljährigen, die krankheits- oder beeinträchtigungsbedingt nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen. Betreuung wird hier im Sinne von "gesetzlicher Vertretung" verstanden, nicht im Sinne von "Pflege", "Beaufsichtigung", "Versorgung", "Unterhaltung".

Wie Sie zu einer rechtlichen Betreuung kommen, wie Sie Vorsorge treffen können oder gar selbst ehrenamtlich oder beruflich betreuen können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.



Örtliche Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz informiert Sie gerne rund um das Thema rechtliche Betreuung, Vorsorge oder die Tätigkeit als Betreuerin und Betreuer. 

Kontakt

Rathauspassage 2

56068 Koblenz

0261 129 2338

0261 129 2238  

Fax: 0261 129 2250

E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt.koblenz.de


Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 8:30 – 12:00 Uhr

montags bis donnerstags von 14:00 – 16:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung