Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung von Volljährigen, die krankheits- oder beeinträchtigungsbedingt nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen. Betreuung wird hier im Sinne von "gesetzlicher Vertretung" verstanden, nicht im Sinne von "Pflege", "Beaufsichtigung", "Versorgung", "Unterhaltung".
Wie Sie zu einer rechtlichen Betreuung kommen, wie Sie Vorsorge treffen können oder gar selbst ehrenamtlich oder beruflich betreuen können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Örtliche Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz informiert Sie gerne rund um das Thema rechtliche Betreuung, Vorsorge oder die Tätigkeit als Betreuerin und Betreuer.
Kontakt
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
0261 129 2338
0261 129 2238
Fax: 0261 129 2250
E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt.koblenz.de
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8:30 – 12:00 Uhr
montags bis donnerstags von 14:00 – 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
