Stattstrand_Girls.jpg
© Unsplash/Hannah Busing

Leben in Koblenz

Vorsorge

Jedem erwachsenen und gesunden Menschen kann es passieren – ein Unfall, eine Erkrankung oder eine seelische Krise können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist ganz oder teilweise seine Angelegenheiten zu regeln.  

Aber wer ist dann rechtlich in der Lage, Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen zu treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensgestaltung betreffen?

Wenn Sie nicht möchten, dass in diesen Fällen das Betreuungsgericht darüber entscheidet, können Sie, wenn Sie eine oder mehrere Personen kennen, denen Sie vertrauen, eine Vorsorgevollmacht erteilen.


Vorsorgemöglichkeiten

  • Vorsorgevollmacht

    Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie einer oder mehrerer Personen erlauben, falls Sie krank sind oder aus anderen wichtigen Gründen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, Entscheidungen zu treffen.

    Diese Person kann zum Beispiel über Ihre Gesundheit, Finanzen oder Wohnsituation entscheiden. Wichtig ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht schriftlich und freiwillig erstellen. Sie bestimmen Art und Umfang.

    Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich auch ohne Beglaubigung rechtswirksam. Allerdings gibt es Bereiche (insbesondere was Banken, Gerichte und einige Behörden angeht), in denen eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht notwendig ist.

    Wenn bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten  Immobilien oder komplizierte Vermögenswerte betroffen sind, sollten Sie über eine notarielle Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht nachdenken.

    Informationen oder einen Beglaubigungstermin erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsvereine. 

    Die entsprechenden Vordrucke finden Sie hier:

  • Betreuungsverfügung

    Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung. Hier können Sie vorab Wünsche äußern und das Betreuungsgericht darauf hinweisen, welche Person ihres Vertrauens im oben genannten Fall als rechtlich betreuende Person über das Betreuungsgericht für Sie eingesetzt werden soll.

    Sie können auch festlegen, wer vielleicht gerade nicht als rechtlich betreuende Person eingesetzt werden soll. 

    Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsvereine. 

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier:

  • Patientenverfügung

    In einer  Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Falls Sie aufgrund von Bewusstlosigkeit, Unfall oder schwerer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen.

    Sollten Sie Fragen zur Patientenverfügung haben, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Betreuungsvereine. 


Betreuungsvereine

Sollten Sie eine eingehende Beratung oder Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung benötigen, können Sie gerne mit den Betreuungsvereinen Kontakt aufnehmen. Nachfolgend die Informationsbroschüre und die Kontakte der hiesigen Betreuungsvereine.:   

Betreuungsverein der AWO Koblenz

www.awo-btv-koblenz.de  

Betreuungsverein Diakonie Koblenz

www.betreuungsverein-koblenz.de

Betreuungsverein der Lebenshilfe Koblenz e. V.    

www.betreuung-lebenshilfe-ko.de

Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Ortsverband Koblenz, Fachbereich Gesetzliche Betreuung

www.skf-koblenz.de