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Verwaltung

Steueramt der Stadt KOblenz

Gästebeitrag

Sachgebiet: Sonstige Abgaben & Gebühren und Beiträge

Informationen für Unterkunftsbetriebe und Gäste zum Gästebeitrag der Stadt Koblenz



 Aktuelles

  • Einführung Gästebeitrag zum 01.01.2027

    Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2026 beschlossen, ab dem 01.01.2027 den Gästebeitrag in Koblenz zu erheben. 

    Dieser dient der Finanzierung touristischer Einrichtungen und Angebote, die den Aufenthalt in Koblenz bereichern. Auf dieser Internetseite finden Gäste, Gastgeber und weitere Interessierte Informationen zur Beitragspflicht, zum Verfahren und zu den geltenden Regelungen.

    Koblenz ist ein beliebtes Reiseziel mit vielen Sehenswürdigkeiten, kulturellen Angeboten und Freizeitmöglichkeiten. Damit Gäste die Stadt erleben und ihren Aufenthalt genießen können, braucht es eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur und attraktive Angebote.

    Mit dem Gästebeitrag beteiligt die Stadt Koblenz ihre Übernachtungsgäste an der Finanzierung touristischer Einrichtungen, Angebote und Leistungen. Die Einnahmen werden gezielt für touristische Aufgaben eingesetzt und tragen dazu bei, die Angebote für Gäste weiterzuentwickeln und langfristig zu sichern.

    So soll Koblenz auch in Zukunft ein attraktives Reiseziel bleiben, für Besucherinnen und Besucher ebenso wie für die Menschen, die hier leben.


  • Allgemeines zur Gästekarte

    Zeitgleich mit dem Gästebeitrag wird zum 01.01.2027 auch die Gästekarte eingeführt.                                        Die Gästekarte dient insbesondere als digitales und analoges Service- und Informationsinstrument für Gäste während ihres Aufenthaltes in Koblenz. Im Zusammenhang mit der Gästekarte ist vorgesehen, den Gästen künftig verschiedene zusätzliche Angebote und Vergünstigungen bereitzustellen.

    Hierzu können beispielsweise gehören:

    • Vergünstigungen bei touristischen Einrichtungen und Angeboten
    • Preisvorteile bei Führungen, Freizeit- und Kulturangeboten
    • digitale Informations- und Serviceangebote
    • weitere touristische Mehrwerte bei teilnehmenden Partnerbetrieben

     

    Die konkreten Angebote werden im Zuge der weiteren Umsetzung gemeinsam mit touristischen Partnern im Rahmen von Partnerprogrammen entwickelt.

  • Angebote der Gästekarte

  Gästebeitrag

  • Wer ist beitragspflichtig?

    Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden Personen, die im Gebiet der Stadt Koblenz übernachten und somit die Möglichkeit haben, touristische Einrichtungen, Angebote und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Gästebeitrag wird für jede beitragspflichtige Person und jede Übernachtung erhoben und durch den jeweiligen Gastgeber bzw. Unterkunftsbetrieb eingezogen und an die Stadt Koblenz abgeführt.

    Nicht beitragspflichtig gemäß der Satzung sind Personen:

    • die sich im Stadtgebiet zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken aufhalten
    • die sich zum vorübergehenden Besuch bei Verwandten im Stadtgebiet aufhalten, ohne für die Unterkunft ein Entgelt zu zahlen


    Nicht als beitragsfähige Unterkunft gelten Übernachtungsmöglichkeiten in Krankenhäusern gem. § 107 Abs. 1 SGB V, Obdachlosenheime, Hospizen und vergleichbare Einrichtungen, die der Aufnahme von Personen in besonderen sozialen Notsituationen dienen. Übernachtungen in Reha-Kliniken und Altenheimen hingegen sind grundsätzlich beitragsfähig.

  • Welche Personen sind vom Gästebeitrag befreit? 

    Von der Entrichtung des Gästebeitrages sind gemäß der Satzung folgende Personen bei entsprechendem Nachweis befreit:

    • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
    • bettlägerige Kranke oder sonstige Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können
    • schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100
    • erforderliche Begleitpersonen von schwerbehinderten Personen mit einem Grad der Behinderung von 100, sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt


    Die Befreiungen berücksichtigen insbesondere Personengruppen, bei denen typischerweise keine oder nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit zur Nutzung touristischer Angebote und Einrichtungen besteht.

  • Welche Personen erhalten eine Ermäßigung?

    Eine Ermäßigung des Gästebeitrages um 50% wird gemäß der Satzung folgenden Personen gewährt:

    • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    • schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 90
    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Klassenfahrten oder Schulreisen (exklusive Lehr- und Begleitpersonal)

    Die Ermäßigungen berücksichtigen, dass bei diesen Personengruppen typischerweise nur ein eingeschränkter oder reduzierter Vorteil aus der Nutzung touristischer Angebote und Einrichtungen besteht.

    Bei Klassenfahrten und Schulreisen erfolgt der Aufenthalt in der Regel im Rahmen eines vorgegebenen Programms, wodurch die individuelle Nutzung touristischer Angebote regelmäßig eingeschränkt ist.

  • Wie hoch ist der Gästebeitrag?

    Der Gästebeitrag beträgt:

    • 2,90 € pro beitragspflichtiger Person und Übernachtung zzgl. 0,60 €  für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)  
    • 1,45 € pro Person und Übernachtung bei Vorliegen der satzungsgemäßen Ermäßigungsvoraussetzungen  zzgl. 0,60 €  für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 


    Beitrag für den öffentlichen Personennahverkehr

    Zusammen mit dem Gästebeitrag erhebt die Stadt Koblenz für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs werden unmittelbar durch den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) gegenüber den jeweiligen Ticketinhaberinnen und Ticketinhabern erbracht. Ansprüche gegenüber der Stadt Koblenz bestehen insoweit nicht.


    Pauschaler Gästebeitrag ohne den Betrag für den ÖPNV gelten die besonderen Bestimmungen und Pauschalisierungsregelungen der Satzung.

    a) Pauschaler Gästebeitrag für Zweitwohnungsinhaber und vergleichbare Unterkünfte

    • 87,00 € pro Jahr für Zweitwohnungsinhaber 
    • 43,50 € pro Jahr bei Vorliegen der satzungsgemäßen Ermäßigungsvoraussetzungen

    Der pauschale Gästebeitrag wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer auf Grundlage von 30 Übernachtungen pro Jahr berechnet.


    b) Pauschaler Gästebeitrag für Inhaber von Mobilheimen, Wohnmobilen, Campingwagen und vergleichbaren Unterkünften

    • 87,00 € pro Jahr  für Inhaber von Mobilheimen, Wohnmobilen, Campingwagen und vergleichbaren Unterkünften
    • 43,50 € pro Jahr bei Vorliegen der satzungsgemäßen Ermäßigungsvoraussetzungen

    Der pauschale Gästebeitrag wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer auf Grundlage von 30 Übernachtungen pro Jahr berechnet.


    c) Pauschaler Gästebeitrag für Haus- und Kajütbooten

    • 43,50 € pro Jahr für Inhaber von Haus- und Kajütbooten
    • 21,75 € pro Jahr bei Vorliegen der satzungsgemäßen Ermäßigungsvoraussetzungen


    Der pauschale Gästebeitrag für Bootseigner wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer auf Grundlage von 15 Übernachtungen pro Jahr berechnet.


    d) "Longstayer" (Personen, die zusammenhängend mindestens 3 Monate Unterkunft im Erhebungsgebiet nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben)

    • 87,00 € pro Jahr für "Longstayer"
    • 43,50 € pro Jahr bei Vorliegen der satzungsgemäßen Ermäßigungsvoraussetzungen


    Der pauschale Gästebeitrag wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer auf Grundlage von 30 Übernachtungen pro Jahr berechnet.

  • Welche Vorteile haben die Gäste durch den Gästebeitrag?

    Mit dem Gästebeitrag leisten Gäste einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung touristischer Angebote und Infrastruktur in Koblenz. Gleichzeitig profitieren sie von einem attraktiven touristischen Angebot, einer hohen Aufenthaltsqualität sowie zusätzlichen Service- und Informationsleistungen.

 

 Online Dienste

Online-Formulare

  • Registrierung von Gastgebern

  • Registrierung von Dauergästen

    Als Dauergäste gelten folgende Personengruppen, für die der Gästebeitrag pauschal auf Grundlage einer festgelegten Anzahl an Aufenthaltstagen pro Jahr berechnet wird:

    • Zweitwohnungsinhaber: Es werden 30 Aufenthaltstage pro Jahr zugrunde gelegt; unabhängig von der tatsächlichen Nutzung   
    • Inhaber von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- oder Campingwagen: Es werden ebenfalls 30 Aufenthaltstage pro Jahr zugrunde gelegt; unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
    • Inhaber von Haus- oder Kajütbooten: Hier werden 15 Tage pro Jahr zugrunde gelegt; unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
    • Langzeitgäste: Personen, die sich mindestens drei Monate zusammenhängend in Koblenz aufhalten, dort jedoch keinen Hauptwohnsitz haben, werden ebenfalls pauschal auf Grundlage von 30 Aufenthaltstagen pro Jahr veranlagt.


    Wichtiger Hinweis: Der Beitrag für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist in den genannten Pauschalen nicht enthalten.

    Registrierung Dauergäste

PDF-Formulare


 Informationsveranstaltungen

  • Schulungstermine

    Folgende Gastgeberschulungen für die Anwendung der Software AVS sind geplant:


    Dienstag, den 08.12.2026 von 11:00 bis 13:00 Uhr für die "großen Unterkunftsbetriebe > 10 Betten"

    Link Termin Nr.1

    Besprechungs-ID: 337 201 403 759 5           Passwort: Y3Pu269f

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    Mittwoch, den 09.12.2026 von 17:00 bis 19:00 Uhr für die "kleinen Unterkunftsbetriebe"

    Link Termin Nr. 2

    Besprechungs-ID:  396 838 547 631 767          Passwort: 6z2Pp2FE

  • Schulungsunterlagen

    Schulungsunterlagen (deutsch)

    Schulungsunterlagen (englisch)


  FAQ - Gästebeitrag

Häufig gestelle Fragen 


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