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FAQ Gastgeber

  • Wer ist zur Erhebung des Gästebeitrages verpflichtet?

    Zur Erhebung des Gästebeitrages ist der Gastgeber bzw. der Unterkunftsbetrieb verpflichtet. Er erhebt den Gästebeitrag von den beitragspflichtigen Gästen und führt die erhobenen Beiträge an die Stadt Koblenz ab. 

    Der Gastgeber bzw. der Unterkunftsbetrieb ist außerdem dafür verantwortlich, die erforderlichen Angaben zu den Gästen zu erfassen und die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen gegenüber der Stadt Koblenz vorzunehmen.

  • Welche Aufgaben haben Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe im Zusammenhang mit dem Gästebeitrag?

    Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe unterstützen die Stadt Koblenz bei der Erhebung des Gästebeitrages.

    Hierzu gehören insbesondere:

    • die Erfassung der erforderlichen Gästedaten,
    • die Prüfung möglicher Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände,
    • die Einziehung des Gästebeitrages,
    • die Abwicklung über das digitale Meldesystem sowie
    • die fristgerechte Meldung und Abführung des Gästebeitrages an die Stadt Koblenz.


    Die Erfassung und Abwicklung des Gästebeitrages soll möglichst digital und anwenderfreundlich erfolgen. Hierfür wird ein digitales Melde- und Abrechnungssystem bereitgestellt. 

    Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe sollen über das digitale Meldesystem insbesondere:

    • Gästedaten erfassen,
    • Meldungen übermitteln,
    • Befreiungen und Ermäßigungen dokumentieren,
    • Abrechnungen verwalten sowie
    • Gästekarten digital bereitstellen können.

    Weitere Informationen zum eingesetzten System und zur technischen Umsetzung werden rechtzeitig vor Einführung des Gästebeitrages bereitgestellt.

    Die konkreten Pflichten der Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe ergeben sich aus der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung eines Gästebeitrages.

  • Welche Daten müssen erfasst werden?

    Die beitragspflichtigen Personen haben ausschließlich die für die Erhebung des Gästebeitrages erforderlichen Angaben vorzunehmen. Dazu gehören in der Regel folgende Angaben:

    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum (soweit eine Befreiung oder Ermäßigung in Betracht kommt)
    • Angaben zu möglichen Befreiungs- oder Ermäßigungstatbeständen
    • Anschrift
    • Tag der Ankunft und voraussichtlicher Tag der Abreise

    Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  • Wie erfolgt die Anmeldung – digital oder auf anderem Weg?

  • Was ist ein digitaler Pre-Check-In?

    Der digitale Pre-Check-In ermöglicht Gästen, ihre Meldedaten bereits vor der Anreise oder digital vor Ort zu übermitteln. Die Bereitstellung erfolgt über das entsprechende Meldesystem.

    Ziel ist eine möglichst einfache und effiziente Abwicklung der Meldeprozesse.                                                        Dadurch sollen insbesondere:

    • Anreiseprozesse vereinfacht,
    • Wartezeiten reduziert,
    • Meldedaten für Gäste und Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe effizienter erfasst sowie
    • organisatorische Abläufe für Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe erleichtert werden.
  • Was ist eine Nullmeldung?

    Sofern im jeweiligen Abrechnungszeitraum keine beitragspflichtigen Übernachtungen stattgefunden haben, ist über das digitale Melde- und Abrechnungsverfahren eine sogenannte Nullmeldung erforderlich. Hierdurch soll eine vollständige und nachvollziehbare Abwicklung des Gästebeitragssystems sichergestellt werden.

  • Wie wird eine Gruppe abgerechnet?

    Bei Gruppen ist der Gästebeitrag grundsätzlich für die einzelnen beitragspflichtigen Personen entsprechend der Gästebeitragssatzung der Stadt Koblenz zu erfassen. 

    Für die Abrechnung muss insbesondere die Anzahl der Gäste, die jeweiligen Aufenthaltszeiten sowie gegebenenfalls Befreiungen oder Ermäßigungen nachvollziehbar dokumentiert werden. 

    Praxisbeispiel: Bei einer Gruppe mit mehreren Personen sind nicht automatisch alle Personen beitragspflichtig. Befreiungen oder Ermäßigungen einzelner Gruppenmitglieder müssen bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt werden.

  • Was gilt, wenn einzelne Personen einer Gruppe beitragsfrei sind?

    Befreiungen oder Ermäßigungen gelten grundsätzlich nur für die Personen, bei denen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Bei einer Gruppe müssen daher die einzelnen Personen entsprechend ihrer jeweiligen Beitragspflicht berücksichtigt werden. Erforderliche Nachweise sollten nach den Vorgaben des Verfahrens dokumentiert bzw. erfasst werden.

  • Was passiert, wenn Gäste den Gästebeitrag nicht zahlen möchten?

    Der Gästebeitrag ist ein öffentlich-rechtlicher Beitrag auf Grundlage der Gästebeitragssatzung der Stadt Koblenz. Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe sind verpflichtet, den Gästebeitrag entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einzuziehen und abzuführen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Gäste auf die Informationen der Stadt Koblenz zum Gästebeitrag verwiesen werden.

  • Was muss ich tun, wenn ein Gast die erforderlichen Angaben oder Nachweise nicht vorlegt?

    Der Gast ist darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Angaben bzw. Nachweise für die ordnungsgemäße Erfassung und Abwicklung des Gästebeitrages benötigt werden. Als Gastgeber sollten Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise entsprechend den Vorgaben des Meldesystems einholen und dokumentieren. Liegen notwendige Angaben oder Nachweise nicht vor, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten oder wenn eine Erfassung ohne die erforderlichen Angaben nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Stadt Koblenz.

    Die Anmeldung und die erforderlichen Meldungen erfolgen grundsätzlich über das von der Stadt Koblenz bereitgestellte Meldesystem.

  • Wie werden die Daten der Gäste verarbeitet?

    Die Verarbeitung der Gästedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz, der Satzung der Stadt Koblenz sowie der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es werden nur die für die Erhebung und Abwicklung des Gästebeitrages erforderlichen Daten verarbeitet.

  • Wer hat Zugriff auf die erhobenen Daten?

    Zugriff auf die erhobenen Daten erhalten ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen und beauftragten Dienstleister, soweit dies für die Durchführung des Gästebeitragssystems erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

  • Wie lange müssen Meldedaten und Nachweise aufbewahrt werden?

    Dies gilt insbesondere für:

    • Meldedaten,
    • digitale Meldedaten,
    • Nachweise zu Befreiungen oder Ermäßigungen sowie
    • abrechnungsrelevante Unterlagen.

    Weitere Informationen zu Aufbewahrungsfristen und datenschutzrechtlichen Anforderungen werden rechtzeitig vor Einführung des Gästebeitrages bereitgestellt.

  • Wer haftet für die ordnungsgemäße Erhebung und Abführung des Gästebeitrages?

    Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe sind entsprechend der Satzung verpflichtet, den Gästebeitrag ordnungsgemäß zu erheben, zu melden und an die Stadt Koblenz abzuführen.

  • Was passiert bei Verstößen gegen die Satzung?

    Verstöße gegen die Satzung können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Die Stadt Koblenz setzt bei der Einführung des Gästebeitrages jedoch ausdrücklich auf eine frühzeitige Information, transparente Kommunikation sowie eine praxisnahe Unterstützung der Gastgeber bzw. Unterkunftsbetriebe.

  • Wie wird der Gästebeitrag auf der Rechnung des Gastes ausgewiesen?

    Grundsätzlich ist der Gästebeitrag auf der Rechnung bzw. Abrechnung des Gastes gesondert und nachvollziehbar auszuweisen. Für den Gast muss erkennbar sein, welcher Betrag auf den Gästebeitrag anfällt.

  • Muss der Gästebeitrag separat ausgewiesen und berechnet werden?

    Ja. Der Gästebeitrag wird dem Gast zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet und auf der Rechnung bzw. Abrechnung gesondert ausgewiesen.

  • Wie gehe ich mit einer Buchung um, bei der sich die Anzahl der Gäste kurzfristig ändert?

    Für die Abrechnung ist die tatsächlich maßgebliche Anzahl der beitragspflichtigen Gäste nach den Vorgaben der Gästebeitragssatzung zu berücksichtigen. 

    Änderungen der Personenzahl sollten im Unterkunftsbetrieb nachvollziehbar dokumentiert werden, damit die spätere Abrechnung korrekt erfolgen kann.

  • Was gilt bei einer Stornierung vor der Anreise bzw. bei einem No-Show?

    Bei einer Stornierung vor der Anreise oder bei einem No-Show ist zu prüfen, ob der Gast tatsächlich angereist ist. Der Unterkunftsbetrieb berücksichtigt den tatsächlichen Aufenthaltsstatus bei der Erhebung und Abrechnung des Gästebeitrages und dokumentiert die entsprechenden Angaben nachvollziehbar. 

    Bei Fragen zur konkreten Behandlung eines Einzelfalls können sich Gastgeber an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Koblenz wenden.

  • Was gilt bei einer vorzeitigen Abreise bzw. bei einer Verkürzung oder Umbuchung des Aufenthalts?

    Ändert sich die Dauer des Aufenthalts, sind die tatsächlichen Aufenthaltsdaten entsprechend zu erfassen. 

    Bei einer vorzeitigen Abreise bzw. Verkürzung des Aufenthalts ist der Gästebeitrag entsprechend der tatsächlich beitragspflichtigen Übernachtungen zu berechnen. 

    Auch bei einer Umbuchung sind die geänderten Aufenthaltsdaten in den Unterlagen und Meldungen entsprechend zu berücksichtigen.

  • Was gilt bei einer Verlängerung des Aufenthalts?

    Wird ein Aufenthalt verlängert, sind die zusätzlichen Übernachtungen entsprechend zu erfassen. Der Gästebeitrag ist für die zusätzlichen beitragspflichtigen Übernachtungen zu erheben und in der Abrechnung gegenüber der Stadt Koblenz zu berücksichtigen. 

  • Was gilt, wenn sich die Anzahl der Gäste kurzfristig ändert?

    Ändert sich die Anzahl der Gäste, sind die tatsächlich anwesenden beitragspflichtigen Personen entsprechend zu erfassen. Der Gästebeitrag ist auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl der beitragspflichtigen Gäste zu berechnen und zu erheben. 

    Änderungen sind in den erforderlichen Meldungen und Abrechnungen entsprechend zu berücksichtigen.

  • Was gilt bei einem Zimmerwechsel innerhalb des Betriebs?

    Ein Zimmerwechsel innerhalb desselben Unterkunftsbetriebs hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Beitragspflicht des Gastes. Entscheidend sind die tatsächlichen Aufenthaltsdaten und die Anzahl der beitragspflichtigen Personen.

    Der Zimmerwechsel sollte im betrieblichen Belegungs- bzw. Meldesystem nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Was gilt, wenn ein Gast während seines Aufenthalts in eine andere Unterkunft wechselt?

    Wechselt ein Gast während seines Aufenthalts in einen anderen Unterkunftsbetrieb, sind die jeweiligen Aufenthalte getrennt zu erfassen. 

    Der abgebende Unterkunftsbetrieb berücksichtigt den Aufenthalt bis zur Abreise. Der aufnehmende Unterkunftsbetrieb erfasst den Aufenthalt ab der Anreise und erhebt den für diesen Aufenthalt anfallenden Gästebeitrag. 

    Beide Unterkunftsbetriebe berücksichtigen die jeweiligen Aufenthaltsdaten in ihren Meldungen und Abrechnungen gegenüber der Stadt Koblenz. Eine doppelte Erhebung für denselben Zeitraum soll dabei vermieden werden.

  • Was gilt bei einer Sammelbuchung über einen Reiseveranstalter oder eine Plattform?

    Auch bei einer Sammelbuchung über einen Reiseveranstalter oder einer Buchungs- bzw. Vermittlungsplattform sind die einzelnen beitragspflichtigen Gäste zu erfassen. 

    Als Gastgeber bzw. Unterkunftsbetrieb sind Sie dafür verantwortlich, die erforderlichen Angaben zu den Gästen zu erfassen, den Gästebeitrag entsprechend der gültigen Gästebeitragssatzung der Stadt Koblenz zu erheben und die erforderlichen Meldungen und Abrechnungen vorzunehmen. 

    Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Stadtverwaltung Koblenz.

  • Was muss ich tun, wenn ich einen falschen Betrag berechnet habe?

    Wenn Sie einen falschen Gästebeitrag berechnet haben, korrigieren Sie die Berechnung und stellen Sie sicher, dass der richtige Gästebeitrag erhoben wird. Die erforderliche Korrektur ist entsprechend im Meldesystem zu berücksichtigen. 

    Wurde der bereits erhobene Betrag dadurch zu hoch oder zu niedrig angesetzt, ist der Differenzbetrag entsprechend auszugleichen. 

    Bei Fragen zur Korrektur können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Koblenz wenden.

  • Wie kann ich eine bereits abgegebene Meldung korrigieren?

    Eine bereits abgegebene Meldung kann bei Bedarf korrigiert werden. Nutzen Sie hierfür die im Meldesystem vorgesehenen Möglichkeiten zur Korrektur bzw. wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner, wenn eine Korrektur über das System nicht möglich ist. 

    Wichtig ist, dass die Angaben nach der Korrektur vollständig und richtig sind.

  • Was gilt, wenn ich einen Fehler erst nach Ablauf der Meldefrist feststelle?

    Stellen Sie einen Fehler erst nach Ablauf der Meldefrist fest, sollten Sie die Korrektur so schnell wie möglich vornehmen bzw. veranlassen. Warten Sie nicht bis zur nächsten regulären Meldung. 

    Nutzen Sie hierfür die im Meldesystem vorgesehenen Möglichkeiten zur Korrektur. Sollte eine nachträgliche Korrektur über das System nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Koblenz. 

    Entscheidend ist, dass die Stadt Koblenz die richtigen Angaben und Beträge erhält.

  • Was gilt, wenn ein Gast nachträglich eine Befreiung oder Ermäßigung geltend macht?

    Wird erst nach der Abrechnung festgestellt, dass ein Gast die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt, ist zu prüfen, ob und wie die bereits abgegebene Meldung korrigiert werden kann. 

    Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die erforderlichen Nachweise entsprechend den geltenden Vorgaben vorliegen.

  • Was gilt bei Buchungen über Plattformen wie zum Beispiel Booking, Airbnb oder andere Vermittlungs-plattformen?

    Auch bei einer Buchung über eine Buchungs- oder Vermittlungsplattform gelten die Regelungen zum Gästebeitrag. Die Buchung über eine Plattform ändert grundsätzlich nichts an der Beitragspflicht des Gastes. 

    Als Gastgeber sind Sie dafür verantwortlich, den Gästebeitrag entsprechend den geltenden Regelungen zu erheben und die erforderlichen Angaben im Meldesystem zu erfassen.

  • Wer ist bei Plattformbuchungen für die Erhebung des Gästebeitrages verantwortlich?

    Grundsätzlich ist der Gastgeber bzw. Unterkunftsbetrieb für die Erhebung des Gästebeitrages verantwortlich. 

    Dies gilt auch dann, wenn die Buchung über eine Plattform wie Booking, Airbnb oder eine andere Vermittlungsplattform erfolgt. Der Gastgeber erhebt den Gästebeitrag und führt ihn an die Stadt Koblenz ab.

  • Was gilt, wenn der Gast den Gästebeitrag bereits über eine Buchungsplattform bezahlt hat?

    Wenn der Gästebeitrag nach Auskunft des Gastes bereits über eine Buchungsplattform erhoben oder bezahlt wurde, prüfen Sie bitte zunächst, ob und in welcher Form der Gästebeitrag bereits berücksichtigt wurde. 

    Der Gästebeitrag darf nicht doppelt erhoben werden. Die entsprechenden Angaben sind bei der Erfassung und Abrechnung zu berücksichtigen. 

    Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Stadtverwaltung Koblenz.

  • Was muss ich bei einer vorübergehenden Schließung des Betriebs, bei einer Betriebsaufgabe bzw. bei einer Änderung meiner Betriebs- oder Kontaktdaten beachten?

    Änderungen, die für die Erhebung und Abrechnung des Gästebeitrages relevant sind, müssen der Stadt Koblenz unverzüglich mitgeteilt und im Meldesystem entsprechend aktualisiert werden. 

    Dies gilt insbesondere für:

    • eine vorübergehende Schließung des Unterkunftsbetriebs,
    • die endgültige Aufgabe des Betriebs,
    • eine Änderung der Betriebsanschrift,
    • eine Änderung der Kontaktdaten sowie
    • sonstige Änderungen der für die Abwicklung des Gästebeitrages relevanten Betriebsdaten.

    Nutzen Sie für die Mitteilung bzw. Änderung die dafür vorgesehenen Möglichkeiten im Meldesystem. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Stadtverwaltung Koblenz.

  • Was gilt, wenn der Betrieb nur saisonal geöffnet ist?

    Bei einem saisonal betriebenen Unterkunftsbetrieb sind die Melde- und Abrechnungspflichten auch für Zeiträume ohne Gästebeherbergung zu beachten. Für diese Zeiträume ist eine Nullmeldung erforderlich. 

    Der Unterkunftsbetrieb dokumentiert den Beginn und das Ende der saisonalen Betriebsunterbrechung nachvollziehbar.

  • Was passiert, wenn ich bei der Abrechnung unsicher bin?

    Wenn eine konkrete Situation nicht eindeutig aus den FAQ oder den bereitgestellten Informationen hervorgeht, können Sie die zuständige Stelle bei der Stadtverwaltung Koblenz kontaktieren. 

    Insbesondere bei Zweifelsfällen zur Beitragspflicht, zu Befreiungen und Ermäßigungen, zur Korrektur bereits abgegebener Meldungen oder zu Zahlungsausfällen sollte nicht eigenständig von den vorgesehenen Abrechnungsregeln abgewichen werden.