InformationeN
Allgemeine Hinweise
🧭 Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wenn Sie eine Sache – zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen – gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim Fundbüro der Stadt Koblenz anzeigen.
Bitte beachten Sie: Das Fundbüro ist ausschließlich für Gegenstände zuständig, die im Stadtgebiet Koblenz gefunden oder verloren wurden.📌 Fundanzeige
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht.
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:- Ort und Zeitpunkt des Fundes (innerhalb Koblenz)
- möglichst genaue Beschreibung der Fundsache
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Als Finderin oder Finder können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Finderlohn, eine Aufwendungsentschädigung oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Eigentumserwerb zustehen.
Wichtig: Fundgegenstände müssen innerhalb von 14 Tagen nach Meldung des Fundes beim Fundbüro abgegeben werden – unter Angabe der Fundnummer. Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundsachen auch beim Bürgeramt oder im Briefkasten des Ordnungsamtes eingeworfen werden.
🔍 Verlustanzeige
Wenn Sie etwas innerhalb der Stadt Koblenz verloren haben, können Sie dies beim Fundbüro melden.
Bitte geben Sie dabei immer an:- vollständige Anschrift mit Telefonnummer
- Datum und – wenn bekannt – Ort des Verlustes
Für Versicherungszwecke kann Ihnen das Fundbüro eine Verlustbescheinigung ausstellen.
📦 Aufbewahrung und Abholung
Das Fundbüro Koblenz ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren.
Die Abgabe und Abholung von Fundsachen sowie die telefonische Auskunftserteilung sind ausschließlich während der Öffnungszeiten möglich.Fundgelder werden überwiesen – hierfür sind Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich.
🐾 Tierfunde
Auch Tiere gelten als Fundsache.
Bei Tierfunden innerhalb der Stadt Koblenz wenden Sie sich bitte direkt an:Tierheim Koblenz
Tel.: 0261 40638‑0
E-Mail: info@tierheim-koblenz.de🚉 Hinweis zu Verkehrsunternehmen
Wenn Sie Gegenstände in Zügen oder Bahnen verloren haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Fundbüro der Deutschen Bahn.
Ebenso gilt: Wenn Sie etwas in einem Bus verloren oder vergessen haben, kontaktieren Sie bitte zuerst das jeweilige Verkehrsunternehmen.
Das städtische Fundbüro erhält nur Fundsachen von:
- den Koblenzer Verkehrsbetrieben (Koveb) – Übergabe jeweils zu Beginn des Folgemonats
- dem Busunternehmen Zickenheiner – Abgabe in der Regel zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche
Sollte Ihre Anfrage bei den Verkehrsunternehmen nicht erfolgreich sein, können Sie uns gerne eine Verlustmeldung übermitteln.
Besonderheiten bei Eigentumserwerb von Mobiltelefonen durch den Finder
📱 Informationen für Finder: Herausgabe von Mobiltelefonen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate)
Finderinnen und Finder erwerben nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist – sofern der Anspruch geltend gemacht wurde – ein Eigentumsrecht am Fundgegenstand gemäß § 973 BGB. Bei Smartphones, Tablets und anderen Datenträgern gelten jedoch besondere Anforderungen, da diese regelmäßig personenbezogene und sensible Daten enthalten.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Hinweise zu Datenschutz, gesetzlichen Vorgaben, technischen Einschränkungen und Kosten.
🔒 Datenschutz und rechtliche Grundlagen
Gemäß Art. 5 und 6 DSGVO dürfen Finder und Fundbehörde keine personenbezogenen Daten einsehen, verarbeiten oder weitergeben. Da Mobilgeräte häufig Kontakte, Nachrichten, Fotos, Standortdaten oder Kontoinformationen enthalten, ist vor der Herausgabe an den Finder eine vollständige Datenlöschung zwingend erforderlich.
Die Anzeige‑ und Ablieferungspflichten für Fundgegenstände ergeben sich aus den §§ 965 und 967 BGB. Der Herausgabeanspruch entsteht erst nach Ablauf der sechsmonatigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
🧹 Datenlöschung und mögliche technische Einschränkungen
Die Datenlöschung wird technisch so weit wie möglich durchgeführt. Es kann jedoch vorkommen, dass nach der Löschung eine nicht entfernbare Benutzersperre bestehen bleibt (z. B. Aktivierungs‑ oder Kontosperre). In diesem Fall ist das Gerät nicht mehr regulär nutzbar.
Finderinnen und Finder müssen daher vorab entscheiden, ob sie das Gerät auch bei fortbestehender Sperre übernehmen möchten. Das Gerät kann in solchen Fällen beispielsweise noch als Ersatzteilspender genutzt werden. Wenn das Gerät bei aktiver Sperre nicht übernommen werden soll, entfällt die Bearbeitung.
🔧 Datenlöschung mit optionalem Funktionstest
Auf Wunsch kann zusätzlich ein Funktionstest durchgeführt werden. Dabei werden grundlegende Hardware‑ und Systemfunktionen überprüft, unter anderem:
- Display und Touchscreen
- Kameras
- Lautsprecher und Mikrofon
- Tasten
- Sensoren
Es wird ausschließlich der aktuelle Funktionsstand dokumentiert.
💶 Kosten
Für die Datenlöschung fallen folgende Gebühren an:
- Datenlöschung: 48,00 €
- Datenlöschung inkl. Funktionstest: 54,00 €
- Bearbeitungsgebühr (immer fällig): 5,00 €
Die Gebühr wird nur erhoben, wenn die Löschung technisch erfolgreich durchgeführt werden konnte. Die gewählte Leistung ist vorab zu bezahlen; die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.
⏱️ Bearbeitungszeit
Nach Eingang der Zahlung wird der Auftrag an die beauftragte Fachfirma übermittelt. Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsaufkommen der Fachfirma sowie den Postlaufzeiten zwischen 4 und 6 Wochen betragen.
Aus Kostengründen werden keine einzelnen Geräte an die Fachfirma versendet. Die Geräte werden gesammelt weitergeleitet, wodurch es zu zusätzlichen Verzögerungen kommen kann. Wir bemühen uns jedoch, den Vorgang so zügig wie möglich und innerhalb eines absehbaren Zeitrahmens abzuwickeln.
📩 Auswahl der gewünschten Leistung
Finderinnen und Finder werden gebeten, verbindlich vorab mitzuteilen, welche Variante der Datenlöschung gewünscht wird und ob das Gerät auch bei fortbestehender Benutzersperre übernommen werden soll.
Nach Abschluss der gewählten Maßnahme kann das Gerät an den Finder herausgegeben werden.
Welsche Gebühren fallen an!
Gebühren:
Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes an den Eigentümer (Verlierer) werden 1 % des gemeinen Wertes der Fundsache, mindestens aber 3,50 €, erhoben. Die Herausgabe der Fundsache an den Finder ist bis zu einem Wert von 50 € gebührenfrei. Liegt der Wert über 50 € werden ebenfalls 1 % des Wertes, mindestens aber 3,50 €, erhoben.Rechtsgrundlage
