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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Städtischer Haushalt genehmigt

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Koblenzer Haushalt für das Jahr 2025 im zweiten Anlauf genehmigt, nachdem sie diesen im Februar noch „global beanstandet“ hatte. „Der Genehmigung waren intensive Anstrengungen der Stadt und des Stadtrats vorausgegangen, um Haushaltsverbesserungen in ausreichendem Umfang zu erreichen“ macht Oberbürgermeister David Langner deutlich, der auch Kämmerer der Stadt ist. Da ein vollständiger Haushaltsausgleich im Jahr 2025 nicht darstellbar ist, war die Stadt nach Ansicht der Aufsichtsbehörde entsprechend der gesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet, alle in Betracht kommenden Kraftanstrengungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu unternehmen, um die Fehlbeträge so gering wie möglich zu halten.

„Wir haben in einer weiteren Einsparrunde daher zusätzliche Mittel eingespart und die Einnahmen aufgestockt.  So sind rund 4,1 Mio. Euro zusammengekommen“, so Langner. Eine Säule umfasst die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 420 v. H. auf 570 v. H. Im Rahmen der Etatverabschiedung Ende letzten Jahres wurde bereits festgelegt, dass die im Zuge der Grundsteuerreform zu erzielende Aufkommensneutralität erreicht und diese im Rahmen der Beschlussfassung bis spätestens zum 30.06.2025 umgesetzt werden soll. Eine Aufkommensneutralität ist gegeben, wenn die Kommune nach der Umsetzung der Grundsteuerreform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil hält. Zur Wahrung der Aufkommensneutralität hätte es einen Hebesatz von 551 v. H. bedurft. Angesichts des hohen Defizits im Etat 2025 war eine weitere Anhebung auf 570 v. H. erforderlich, was Mehreinnahmen von 750.000 Euro zur Folge hat. Nach Beispielberechnungen der Kämmerei haben Bürgerinnen und Bürger durch die Erhöhung des Hebesatzes von 420 v. H. auf 570 v. H. in einem Einfamilienhaus mit einem Grundstück von rd. 500 qm je nach Stadtteil monatlich zwischen einem und rd. 21 Euro mehr zu zahlen. In einem Mehrfamilienhaus mit 7 Parteien sind etwa 2 Euro monatlich mehr zu zahlen, während für eine Etagenwohnung je nach Wohngegend zwischen 7 und 18 Euro pro Monat zusätzlich anfallen.

Neben der Erhöhung der Grundsteuer wurde in verschiedenen weiteren Bereichen Einsparungen vorgenommen. Diese reichen von geringeren Budgets für Fortbildungen oder Büromöbel, einer Reduzierung von Gutachterkosten im Baubereich bis hin zu höheren Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften. Die Aufsichtsbehörde erkennt die erbrachten Konsolidierungsmaßnahmen als eine spürbare Kräfteanspannung an und sieht von einer Beanstandung für das laufende Jahr 2025 ab.

Der nunmehr genehmigte Haushalt weist dennoch weiterhin ein hohes Defizit für 2025 im Ergebnishaushalt von -34,5 Mio. Euro und im Finanzhaushalt von -46,6 Mio. Euro aus. Dies ist jedoch insbesondere Faktoren geschuldet, auf die die Stadt keinen oder kaum einen Einfluss hat. Zu nennen sind dabei insbesondere deutliche gestiegene Ausgaben im Sozialbereich, Tariferhöhungen oder die aktuelle Zinsentwicklung.

Damit die Stadt auch zukünftig handlungsfähig bleibt, hat der Stadtrat die Verwaltung weiterhin damit beauftragt, im Rahmen der Haushalts- und Strukturkommission die Thematik der Aufgabenkritik näher in den Blick zu nehmen und darüber hinaus Standards zu überprüfen. „Damit erhoffen wir uns, einen Anteil zu leisten, um mittel- und langfristig wieder eine Entspannung der finanziellen Lage herbeiführen zu können“, so der Oberbürgermeister abschließend.

Mit der Haushaltsgenehmigung und der noch zu erfolgenden öffentlichen Bekanntmachung in wenigen Tagen wird die Haushaltssatzung 2025 dann rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

 

Einige Daten zum Haushalt des Jahres 2025:

Ergebnishaushalt 2025: -34,5 Mio. Euro

Finanzhaushalt 2025: -46,6 Mio. Euro

Investitionsvolumen: rd. 155,4 Mio. Euro

Investitionskredite: rd. 98,5 Mio. Euro, davon zunächst genehmigt: rd. 86,5 Mio. Euro

Gesamtkreditverschuldung 31.12.2025: 604,2 Mio. Euro

Weitere detaillierte Informationen zum städtischen Haushalt können unter haushalt.koblenz.de abgerufen werden.