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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Erneute Kampagne für mehr Radverkehrssicherheit

Die Straßenverkehrsordnung regelt unter §5 (4), dass beim Überholen mit Kraftfahrzeugen innerorts ein seitlicher Überholabstand von mindestens 1,5 m zu Radfahrenden einzuhalten ist. Außerorts beträgt der Mindestüberholabstand zwei Meter. Wer sich nicht daran hält, gefährdet ungeschützte Verkehrsteilnehmende und muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Denn, zu geringe Überholabstände erzeugen bei Radfahrenden ein Unsicherheitsgefühl und führen nicht selten zu Unfällen, die indirekt aus dieser Gefährdungssituation resultieren, wie z.B. sogenannte Dooring-Unfälle: Radfahrende fühlen sich durch zu dicht überholende Kraftfahrzeuge bedrängt, fahren meist zu dicht an parkenden Autos vorbei und riskieren, mit einer sich öffnenden Autotür zu kollidieren. Weitere negative Auswirkungen sind die Vermeidung bestimmter Strecken, das Ausweichen auf Gehwege oder gar der völlige Verzicht auf das Fahrrad als Verkehrsmittel.

Derzeit findet in Koblenz die Aktion STADTRADELN statt. Bei dieser kommunalen Kampagne steht 21 Tage lang das Fahrrad als bevorzugtes innerstädtisches Alltagsverkehrsmittel im Vordergrund. Damit soll unter anderem auf die Bedürfnisse von Radfahrenden nach einer einladenden und sicheren Radverkehrsinfrastruktur aufmerksam gemacht werden. In dieser Zeit ist in Koblenz mit einem erhöhten Radverkehrsaufkommen zu rechnen.

Wie im letzten Jahr führt die Stadtverwaltung daher vom 5. bis 25. September 2025 gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Koblenz, der Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz, dem ADFC Koblenz-Untermosel, dem VCD Kreisverband Mittelrhein und dem Radentscheid eine Verkehrssicherheitskampagne durch. Auf 15 Großflächenplakatwänden im Stadtgebiet wird auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden hingewiesen.

Damit noch mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen, arbeitet die Stadt Koblenz stetig daran, eine sichere Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen. Gleichzeitig sind jedoch alle Verkehrsteilnehmenden aufgefordert, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten.

Foto: Stadt Koblenz / Ralph Emmerich

In der Trierer Straße wies im Frühjahr 2024 ein gut sichtbares Großflächenplakat alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand zu Radfahrenden einhalten müssen.

Ein Radfahrer auf einem Radweg.
In der Trierer Straße wies im Frühjahr 2024 ein gut sichtbares Großflächenplakat alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand zu Radfahrenden einhalten müssen.