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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Stadtrat im Dezember – Haushalt für 2026 beschlossen – Zahlungen an Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal angepasst

Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Ratsmitglieder zur letzten Sitzung des Jahres, die schwerpunktmäßig von der Verabschiedung des Haushaltes des kommenden Jahres geprägt ist.

Im November hatte der OB, der ja auch Kämmerer der Stadt ist, seinen Haushaltsplanentwurf für 2026 vorgelegt, den die Fraktionen, Stadtratsausschüsse und Ortsbeiräte beraten haben. Seit den Beratungen gab es noch diverse Veränderungen des Zahlenwerks, die der OB zunächst vorstellte und über die der Rat zuvor abgestimmt hatte.

Der Haushaltsplanentwurf schließt im Finanzhaushalt mit einem negativen Saldo in Höhe von rund 44,3 Mio. Euro ab.

Die Stadt benötigt für die Finanzierung von Investitionen mehr als 91,2 Millionen Euro Kredite.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Stadt beträgt am 31.12.2025 rund 612 Millionen Euro und zum Ende des kommenden Jahres dürften es rund 568 Millionen Euro sein.

Nach den Haushaltsreden der Fraktionen führte der Oberbürgermeister durch die Antrags- und Schlussabstimmung, in der sich der Stadtrat mehrheitlich für die Annahme des Haushaltes aussprach. Den Oberbürgermeister hat dies erfreut und er drückte den Ratsmitgliedern seinen Dank aus.

Der 2026er Haushalt wird nun der Aufsichtsbehörde in Trier zur Genehmigung vorgelegt.

Eine Vorlage, die Auswirkungen auf die Einnahmeseite des Haushalts hat und deshalb vorher abgestimmt wurde, bezog sich auf die Anpassung der Gebühren für die städtischen Flohmärkte. Die Standgelder für die beiden städtischen Flohmärkte wurden zuletzt 2016 angepasst und betrugen seitdem für Privatnutzer 8 Euro je laufenden Meter und für Gewerbetreibende 20 Euro je lfd. Meter. Eine Erhöhung um 50 % würde die Standgelder auf den Durchschnitt der regional üblichen Preise anheben. Die erwarteten Mehreinnahmen werden auf rund 13.500 Euro pro Jahr geschätzt, was das erwartete Defizit für die Veranstaltung von Flohmärkten auf rund 6.000 Euro verringern würde.

Der Vorlage stimmt der Rat einstimmig zu.

Eine weitere Entscheidung, die vor der Verabschiedung des Haushalts gefällt werden musste, betraf die Erhöhung der Hundesteuer. Dabei bleibt die Steuer für den Ersthund unverändert, der Steuerbetrag für den Zweithund steigt von 144 auf 180 Euro, für jeden weiteren Hund von 192 auf 216 Euro und für gefährliche Hunde von 700 auf 960 Euro pro Jahr. Diese Erhöhung führt zu Mehrerträgen von rund 19.000 Euro, der sich der Rat mehrheitlich anschloss.

Die Finanzierung der BUGA 2029 soll geändert werden. Durch die Erhöhung der jährlichen Umlagezahlungen verkürzt sich die Tilgungsfrist und damit zu einer Verringerung der Vorfinanzierungskosten. Der Zweckverband hatte zwei unterschiedliche Varianten vorgeschlagen: 4 Jahresraten bis 2029 oder 10 Jahresraten bis 2035. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, wegen der städtischen Haushaltssituation und wegen der Tatsache, dass Koblenz den höchsten Finanzierungsanteil zu tragen hat, 10 Jahresraten zu entrichten. Die derzeitige Jahresrate erhöht sich daher von 64.700 auf rund 187.500 Euro bei gleichzeitiger Verkürzung der Tilgungsfrist von 2054 auf das Jahr 2035. Diesem Vorgehen schloss sich der Rat einstimmig an.

Die Amtszeit der Bürgermeisterin Ulrike Mohrs läuft am 30. November des kommenden Jahres aus. Der Stadtrat befindet einstimmig, dass die Stelle ausgeschrieben werden soll. Die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers kann frühestens 9 Monate vor und spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Sie ist für den 26. März 2026 vorgesehen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Februar des kommenden Jahres.

In einer Sitzung im November hatte der Stadtrat Experten angehört, die über die Aussichten einer Klage der Stadt gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes sprachen. Die Ausführungen der Experten und die anschließende Aussprache haben ergeben, dass es zu keinem Mehrwert für die Stadt führen würde, gegen das Land zu klagen. In der Dezembersitzung beschloss der Rat nun mehrheitlich formal auf eine Klage gegen das Land zu verzichten.

Nach redaktionellen Änderungen der Abfallsatzung wurde auch die Abfallgebührensatzung novelliert. Nach einem Beschluss des Werkausschusses des Kommunalen Servicebetriebs sollen, um größere Sprünge bei Gebührenerhöhungen zu vermeiden, die Abfallentsorgungsgebühren alle drei Jahre neu berechnet werden. So werden in einer Vorlage, der sich der Rat einstimmig anschloss, die Entsorgungsgebühren durchschnittlich um rund 2,79 % angehoben.

Für die Straßenreinigungssatzung hat der Werkausschuss den gleichen Beschluss gefasst und die Gebühren erneut berechnet. Daher werden auf Grund der erwarteten Kostensteigerungen die Straßenreinigungsgebühren durchschnittlich um 3,88 % erhöht. Dieser Vorlage stimmt der Rat einstimmig zu.

Ferner wurden noch Antworten auf vier Anfragen vorgelegt.

Es fand zudem eine nichtöffentliche Sitzung statt, die zehn Tagesordnungspunkte umfasste.