Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert: Meldungen an die Tierseuchenkasse 2026 / Beiträge 2026
Mitteilung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz:
Im Dezember 2025 versendete die Tierseuchenkasse (TSK) wieder Meldebögen an alle ihr bekannten Pferdehalter*innen, Halter*innen von Bienen und Hummeln und Geflügelhalter*innen.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und melden Sie die am 1.1.2026 (Stichtag) in Ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, Bienen-, Hummelvölker oder Hühner, Enten, Gänse oder Laufvögel mit dem Meldebogen an AgroData (Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse) in Cottbus oder online im Internet!
Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse.
Alle Pferde, Esel Maultiere, Maulesel, Bienen und Hummelvölker wie nun auch Hühner, Enten, Gänse oder Laufvögel unterliegen der Melde- und Beitragspflicht.
Haben Sie als Pferde/Einhufer- oder Geflügelhalter oder Imker keinen Meldebogen erhalten? Dann sind Sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.
Wenn Sie Ihre Tiere nicht bis zum 15. Februar 2026 melden, werden, soweit Daten für das Vorjahr vorhanden sind, die für 2025 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsberechnung übernommen. Sind diese nicht mehr aktuell, kann es Probleme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für die Tierbesitzer, die richtige Tierzahlen melden und ihren vollen Beitrag bezahlen.
Jede Tierhaltung muss auch bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das ersetzt aber nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.
In Rheinland-Pfalz ist jede(r) Pferde-/Einhufer- oder Geflügelbesitzer*in oder -eigentümer*in und Imker*in melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Pferdepensionsställen für alle Einsteller sind nicht rechtens.
Rinder müssen weiter online oder ggf. schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.
Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind die Meldekarten des Landeskontrollverbandes (LKV) verschickt worden. Mit diesen Karten oder online werden Schweine, Schafe und Ziegen auch für die Tierseuchenkasse gemeldet.
Wir bitten alle beitragspflichtigen Tierhalter, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal webTSK (www.tsk-rlp.de) einzutragen, wenn noch nicht geschehen. Dann können Sie alle TSK-Mitteilungen nach Mail-Benachrichtigung im Internet abrufen. Die Tierseuchenkasse spart damit viel Papier und Arbeit. Ihre Zugangsdaten für webTSK finden Sie auf dem Meldebogen.
Auch Geflügel muss seit dem 01.01.2025 auch an die Tierseuchenkasse gemeldet werden!
Der Mindestbeitrag beträgt weiterhin 20,00 EUR. Die detaillierten Beitragssätze sind auf der
Internetpräsenz der Tierseuchenkasse (www.tsk-rlp.de) zu finden.
Tierhalter haben nach EU- und Landesrecht wieder rückwirkend für 2025 eine Eigenbeteiligung an den für ihre Tierhaltung angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten (TKB) zu zahlen.
Beitragsrechnungen versendet die Tierseuchenkasse im April 2025.
Vorher bitte keine Beitragszahlungen leisten!
Die Pferdehalter möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Möglichkeit der Beihilfe zu den Kosten für die Impfung ihrer gemeldeten Pferde gegen West-Nil-Fieber und gegen das Equine Herpesvirus hinweisen. Sprechen Sie Ihre/n Tierarzt/Tierärztin darauf an.
WICHTIGE NEUERUNG:
Für die Tierkörperbeseitigung ist seit dem 01.01.2026 der neue Zweckverband tierische Nebenprodukte Südwest (ein kommunaler Zweckverband Rheinland-Pfalz, Saarland sowie von Kommunen des nördlichen Baden-Württembergs) zuständig!
Tierhalter können sich unter https://portal.ztn-neckar-franken.de/account/registrierenNeu registrieren lassen.
Die Abholung von toten Tieren kann unter der Telefonnummer 0 62 83 / 22 12 – 0 oder über die E-Mail-Adresse info@ztn-neckar-franken.de oder in der App des Zweckverbands Südwest (android und apple) angemeldet werden.
Tierseuchenkassenbeiträge 2026
Pferde/ Esel 1,00 EUR pro Tier
Rinder 8,00 EUR pro Tier
Schafe über 9 Monate 1,00 EUR pro Tier
Ziegen über 9 Monate 2,80 EUR pro Tier
Schweine 60,00 EUR pro Bestand
ab dem 31. Tier zusätzlich
1,80 EUR pro Zuchtsau/-eber
1,00 EUR pro Mastschwein
0,32 EUR pro Ferkel
Bienen/ Hummeln 20,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der Völkerzahl
Geflügel
Kleinst-/Kleinhaltungen
1 bis 25 Tiere 30 EUR pro Bestand
Alle anderen Geflügelhaltungen
26 bis 50 Tiere 50 EUR pro Bestand
Zusätzlich ab dem 51. Tier
Hühner 0,06 EUR pro Tier
Enten, Puten, Gänse, Laufvögel 0,30 EUR pro Tier
Mindestbeitrag: 20,00 EUR pro Tierhaltung
Tierhaltereigenanteil an Tierkörperbeseitigungskosten pro Tier 2026
Pferd 79,00 EUR
Fohlen 21,00 EUR
Kuh /Bulle über 2 Jahre 96,50 EUR
Rind 1 bis 2 Jahre 70,50 EUR
Rind 3 Monate bis 1 Jahr 35,00 EUR
Kalb bis 3 Monate 12,50 EUR
Sau/ Eber 16,00 EUR
Mastschwein 16,00 EUR
Mastferkel 4,50 EUR
Saugferkel o. Totgeburt 0,20 EUR
Schaf / Ziege 8,00 EUR
Lamm (Schaf o. Ziege) 2,00 EUR
Geflügel
Pro 240l-Container 27,50 EUR
Pro 360l-Container 41,50 EUR
Pro 1100l-Container 116,00 EUR
