Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Antragstellung zur Bescheinigung in Steuersachen ab sofort auch online möglich
Wer in Koblenz ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchte, benötigt in der Regel eine Bescheinigung in Steuersachen. Sie erhält, wer keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen in Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten hat.
Benötigt wird die Bescheinigung beispielsweise zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, zur Ausstellung einer Reisegewerbekarte, für Tätigkeiten im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie für gewerbliche Tätigkeiten als Makler oder Bauträger sowie für Versicherungsvermittler.
Seit kurzem besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, sodass eine Antragstellung per Post oder E-Mail nicht mehr zwangsläufig erforderlich ist. Unter folgendem Link ist dies möglich: https://koblenz.de/steuersachen. Dort kann unter „Ihr Anliegen direkt online starten > Bescheinigung in Steuersachen bei der Stadtkasse Koblenz“ ein Antrag ausgefüllt und direkt online eingereicht werden. Nach Eingabe der persönlichen Daten muss dort lediglich eine Ausweiskopie hochgeladen und die Gebühr beglichen werden.
Alternativ kann der Antrag telefonisch unter 0261 129 2027, schriftlich per E-Mail unter kasse@stadt.koblenz.de oder persönlich bei der Stadtkasse, Rathauspassage 2, 4. Etage, Zimmer 404, beantragt werden.
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Die Gebühr ist grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Bei persönlicher Antragstellung erfolgt die Zahlung bar; alle anderen Wege der Antragstellung verlangen eine Überweisung vorab. Alle weiteren Informationen zur Gebührenzahlung finden sich unter dem oben genannten Link.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird von der Kommune ausgestellt und steht in keinem Zusammenhang mit dem Finanzamt. Bei weiteren Fragen steht die Stadtkasse Koblenz gerne zur Verfügung.
