Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Stadtrat im März: Wahl der neuen 1. Beigeordneten – Beschluss des Klimaanpassungskonzepts – Konzept zum Ganztagsförderungsgesetz – Verschiebung der Gemeindegrenze – Votum für Erhalt des GKM-Standortes Boppard
(Koblenz: 26.03.26) Oberbürgermeister begrüßte zur zweiten Stadtratssitzung des Jahres. Zuerst wurde der Stadtrat über die Ergebnisse des Bürgerpanels 2025 (https://koblenz.de/buergerpanel) informiert.
Als nächstes wählte der Stadtrat die Kandidatin Dr. jur. Dagmar Kranz (CDU) zur Ersten hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Koblenz. Die Wahl fand in geheimer Abstimmung statt. Kranz konnte die Wahl mit der Mehrheit der Stimmen gewinnen. Demnach wird Dagmar Kranz ab dem 1. Juli 2026 die neue Koblenzer Bürgermeisterin (siehe separate Pressemeldung hierzu). Zusätzlich beschloss der Stadtrat einstimmig die Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für die Erste hauptamtliche Beigeordnete der Stadt Koblenz.
Weiterhin erfolgte die Neuwahl von Mitgliedern diverser Gremien des Stadtrates, außerdem nahm der Stadtrat eine Neuwahl der Mitglieder für das Kuratorium der „Koblenzer Sportstiftung“ vor.
Als nächstes beschloss der Stadtrat mehrheitlich, das vorgelegte integrierte und nachhaltige Klimaanpassungskonzept als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Koblenz. Außerdem wurde die Verwaltung durch den Stadtrat beauftragt, die angegebenen Maßnahmen entsprechend der festgelegten Prioritäten für eine konkrete Beschlussfassung vorzubereiten oder wenn möglich umzusetzen. Zuletzt beschloss der Stadtrat den weiteren durch ein Bundesförderprogramm finanzierten Einsatz einer Klimaanpassungsmanagerin für einen Zeitraum von drei Jahren. Das Klimaanpassungskonzept wurde mit dem Ziel erarbeitet, die Stadt widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen. Zentrale Ziele sind dabei die Minimierung der Hitzebelastung, die Sicherung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie ein ganzheitlicher, nachhaltiger Umgang mit zunehmenden Wetterereignissen.
Dann beschloss der Stadtrat einstimmig die Besetzung, sowie die stellvertretende Besetzung der Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken 2 und 4 dem Amtsgericht Koblenz zur Ernennung vorzuschlagen.
Anschließend erfolgte die Offenlegung der im Kalenderjahr 2025 von den Stadtvorstandsmitgliedern wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie die Höhe der damit erzielten Vergütungen, die der Stadtrat zur Kenntnis nahm. Weiterhin erfolgte die einstimmige Annahme von Zuwendungen und Spenden in Höhe von 186.481,62 Euro.
Anknüpfend an das im Juni 2025 in Kraft getretene Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz wurde es erforderlich, die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge festzusetzen. Dazu stimmte der Stadtrat einstimmig der grundlegenden Erneuerung der Satzung der Stadt Koblenz zur Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für den Einsatz und die Inanspruchnahme der Feuerwehr zu. Mit der Neufassung der Satzung ist damit zu rechnen, weitere zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Ab dem Schuljahr 2026/27 regelt das Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs im Grundschulalter. Um diesem zu entsprechen, beschloss der Stadtrat einstimmig das Konzept Ganztagsförderungsgesetz zur Umsetzung in der Stadt Koblenz. Ab August 2026 sollen alle Kinder ab der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, Bildung und Förderung haben. In den folgenden Jahren wird der Anspruch bis 2029/30 sukzessive auf die Klassenstufen zwei bis vier erweitert. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll die Betreuungslücke geschlossen werden, mit der viele Familien nach der Kita konfrontiert werden. Mit dem vorgelegten Konzept wird die Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Koblenz gelegt.
Anschließend stellte der Stadtrat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Rhein-Mosel-Halle 2024 einstimmig fest. Außerdem beschloss der Stadtrat einstimmig die sechste Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Koblenz, sowie die elfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für Leistungen der Musikschule der Stadt Koblenz mehrheitlich.
Um eine zukunftsfähige Ausrichtung der Städtepartnerschaften und der internationalen Beziehungen der Stadt Koblenz zu fördern wurde seitens der Verwaltung die Gründung eines Dachverbandes für Koblenzer Städtepartnerschaften initiiert. Der Stadtrat beschloss nun einstimmig, im Zuge der Gründung des Dachverbands, die für April 2026 vorgesehen ist, einen Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Koblenz und dem Dachverband abzuschließen. Der Dachverband soll dem Zweck dienen, bestehende und aktive Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen zu unterstützen, zu stärken und nachhaltig zu fördern. Dabei soll der Verein eine Entlastung ehrenamtlicher Strukturen und eine Bündelung von Ressourcen darstellen – der Beitritt zum Verband ist freiwillig. Die Stadt Koblenz übernimmt hierbei eine koordinierende Rolle, versteht sich jedoch nicht als alleiniger Impulsgeber.
Die Grundschule Rohrerhof im Stadtteil Metternich soll zum Schuljahr 2027/28 eine Ganztagsschule werden. Das beschloss der Stadtrat einstimmig und beauftragte die Verwaltung, einen entsprechenden Antrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu stellen.
Da der Stadtrat mehrheitlich für eine Aufhebung der Baumschutzsatzung stimmte, erledigte sich die von der Verwaltung eingebrachte Beschlussfassung über eine Änderung der Baumschutzsatzung.
Darauffolgend beschloss der Stadtrat einstimmig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 3338 „Städtebauliche Neuordnung im Stadtteil Goldgrube“, sowie die Aufhebung der Veränderungssperre des Bebauungsplans. Außerdem stimmte der Stadtrat mehrheitlich zu, dass die Stadt Koblenz die im Beschluss vorgelegte Stellungnahme im Rahmen der zweiten Beteiligung an der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald zum Thema Erneuerbare Energien abgibt.
Im Bereich Innenstadt wird es zukünftig möglich, Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang und ohne Kopplung an eine gastronomische Nutzung vor Einzelhandelsläden anzubieten. Durch den einstimmigen Beschluss des Stadtrates zur ersten Änderung der Richtlinie „Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum, Bereich Innenstadt“ wird dies ermöglicht. Weiterhin beschloss der Stadtrat einstimmig die Richtlinie für die Verwendung und Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds „Lebendige Innenstadt Koblenz“. Durch den Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und kurzfristig umgesetzt werden. Da grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Initiativen und Vereine im Fördergebiet diese Mittel nutzen können, bedarf es einer Regelung zur Verwendung und Vergabe der Mittel. Mit der neuen Verfügungsfondrichtlinie werden neben dem Vergabegremium auch die grundsätzliche Ausgestaltung sowie die Fördermodalitäten des Verfügungsfonds festgelegt.
Aus Anlass der Änderung des Baugesetzbuches zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo) beschloss der Stadtrat einstimmig, den Ausschuss für Allgemeine Bau- und Liegenschaftsverwaltung mit neuen Kompetenzen auszustatten.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschloss der Stadtrat einstimmig, dass die Mischbaufläche „Am Metternicher Kreisel“ nicht in den Flächennutzungsplan Entwurf- Neuaufstellung aufgenommen wird, die Sonderbaufläche „Fahrsicherheitsanlage“ in Kesselheim in einer reduzierten Abgrenzung in den Flächennutzungsplan Entwurf-Neuaufstellung aufgenommen wird und dass die Informationen zum Stand des Verfahrens zur FNP-Neuaufstellung insbesondere zum Ergebnis der Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan zur Kenntnis genommen werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen gemäß dem Ergebnis der bereits erfolgten Abwägung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit sowie den gefassten Beschlüssen zu aktualisieren.
Ein Teil des Trifter Wegs wird dem einstimmigen Beschluss des Stadtrates zufolge künftig die Lagebezeichnung Trierer Straße tragen. Im Rahmen des Projekts Panorama-Höhenweg Mosel wurde festgestellt, dass die vor der ansässigen Reithalle verlaufenden Flurstücke die Lagebezeichnung Trifter Weg tragen, die Reithalle allerdings unter der Adresse Trierer Straße firmiert. Durch den Stadtratsbeschluss wurde dies korrigiert.
Als nächstes beschloss der Stadtrat einstimmig, die Gebietsgrenze zwischen Winningen und Koblenz zu ändern. Grund dafür ist eine Änderung der Bundesweinverordnung. Da die Weinlage Winninger Röttgen zu rund 50 Prozent auf Koblenzer Gemeindegebiet (Gemarkung Güls) liegt, dürfte ab dem Erntejahrgang 2026 die Wein-Bezeichnung nicht mehr für die komplette Weinlage geführt werden. Eine Vermarktung unter der in der Spitzengastronomie etablierten Bezeichnung Winninger Röttgen wäre also nicht mehr zulässig. Durch die Änderung der Gebietsgrenze wird der betroffene Grundbesitz der Stadt Koblenz in das Gebiet der Gemeinde Winningen eingegliedert; im Gegenzug werden aus dem Gebiet der Gemeinde Winningen Flurstücke ausgegliedert und in das Gebiet der Stadt Koblenz eingegliedert.
Für den Ausbau der Straßenoberflächenentwässerung in der Lorenz-Kellner-Straße und der Straße Overbergplatz in der Goldgrube beschloss der Stadtrat einstimmig eine Änderung des Beschlusses für die Erhebung von Ausbaubeiträgen. Im ursprünglichen Beschluss lag ein Abgrenzungsplan vor, der die Verkehrsanlage Lorenz-Kellner-Straße nicht korrekt darstellte, dies wurde durch den Beschluss korrigiert.
Weiterhin erteilte der Stadtrat einstimmig sein Einvernehmen zur Einrichtung von drei Tempo 30-Zonen im Stadtteil Arenberg. Demnach kann in den Straßen Dahlienweg, Urbarer Straße und Alte Emser Straße/ Rheinblick eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden. Die mit dem Vorhaben einhergehende Verkehrsberuhigung dient neben dem Schutz der Wohnbevölkerung, dem der Fußgänger und Fahrradfahrer und insbesondere der Schul- und KiTa-Kinder.
Zuletzt stimmte der Stadtrat einstimmig der Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch einheitliche LED-Maste in der Monschauer Straße, Eifelstraße und Himmeroder Platz bedingt durch eine rechtssichere Beitragserhebung zu. Die alten, größtenteils auf Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindlichen Masten sollen durch effizientere Technik ersetzt werden und zukünftig auf städtischer Fläche stehen, um eine bessere Ausleuchtung der Gehwege und Straßen erreichen.
Anschließend wurden zwölf Anträge und sechs Anfragen der Fraktionen behandelt. Der nicht-öffentliche Sitzungsteil umfasste drei Tagesordnungspunkte. Ein Punkt betraf das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein. Hier sprach sich der Stadtrat für den Erhalt des GKM-Standorts Heilig Geist in Boppard aus.
„Dank der lösungsorientierten Verhandlungsbereitschaft und nicht zuletzt dem Mut des Stadtrats und des Bürgermeisters von Boppard haben wir uns für den Erhalt des Standorts ausgesprochen. Für die Zukunft des GKM unterstreicht diese Entscheidung die gemeinsame Verantwortung von Politik und Trägern, eine verlässliche medizinische Infrastruktur zu gewährleisten,“ lobte Oberbürgermeister David Langner die vorangegangenen Bemühungen der Stadt Boppard.
Informationen zur Stadtratssitzung sind auch im Bürgerinformationssystem zu finden unter https://buergerinfo.koblenz.de.
