Planzeichnung

Umwelt und Planung

Technisches Gebäudemanagement (65.20)

Zu den Aufgaben des technischen Gebäudemanagements gehören die Instandhaltungen, Sanierungen und Renovierungen aller städtischen Gebäude sowie Neu- und Umbaumaßnahmen.

Durch die vorgeschriebenen, stetig steigenden Anforderungen an das Leistungsvermögen des ZGM war eine organisatorische Weiterentwicklung des Technischen Gebäudemanagements erforderlich. Die Abteilung wurde daher in vier neue Sachgebiete aufgeteilt.


1.  Sachgebiet Finanzmanagement und CAFM (65.20.10)

Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets zählen:  

  • Haushalt/ Kostenplanung- und Kontrolle: Zu den Kernaufgaben des dieses Sachgebietes gehören die Budgetierung, Steuerung und Kontrolle von Mittelzu- und abflüssen im Bereich der relevanten Bewirtschaftungskostenstellen.
  • Rechnungswesen und Finanzmanagement: Mehrere tausend Rechnungen pro Jahr resultieren allein aus der Arbeit des ZGM. Das Sachgebiet Haushalts-, Finanz- und Vertragsmanagement prüft die daraus resultierenden Zahlungsanweisungen der Fachabteilungen auf Form, Inhalt und Plausibilität und trägt Sorge für eine zeitnahe Regulierung. Das Controlling der Zahlungsströme ist ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich.
  • Vertragsmanagement: Eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen wird hier vorbereitet und im Namen der Stadt abgeschlossen, überprüft und betreut.
  • Gebäude- und liegenschaftsbezogene Verbrauchsdaten: Die Erhebung von gebäude- und liegenschaftsbezogenen Verbrauchsdaten ist Voraussetzung für ein funktionierendes Gebäudemanagement und eine effiziente Gebäudebewirtschaftung. Im kaufmännischen Gebäudemanagement werden Verbrauchsdaten u.a. für Betriebskostenabrechnungen verwendet. Darüber hinaus sind Verbrauchsdaten relevant für Themen wie das Energie- oder Umweltmanagement, deren Bedeutung künftig weiter zunehmen wird.



2.  Sachgebiet Planung und Projekte (65.20.20)

Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets (Bereich Planung) zählen die vier ersten der neun Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die HOAI ist die Grundlage für die Vergütung von Leistungen der Architekten und Ingenieure und regelt, wie deren Honorare in Deutschland zu berechnen sind:

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  • Leistungsphase 2: Vorplanung
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
  • Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung


 Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets (Bereich Projekte) zählen außerdem die Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI: 

  • Projektleitung und –steuerung der beauftragten externen Architektur- und Ingenieurbüros, Wahrnehmung der Bauherrenfunktion.
  • Bau von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten unter Berücksichtigung der Folgekostenbetrachtung (Lebenszyklus-Betrachtung).

  • Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
  • Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
  • Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe  
  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung
  • Leistungsphase 9 HOAI: Objektbetreuung

 


3.  Sachgebiet Instandhaltung und Betrieb (65.20.30)

Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets zählen sämtliche Aufgaben im Sinne der DIN 31054: 

  • Instandhaltung: Reparaturen, Inspektion, Unterhaltungsplanung mit entsprechender Prioritätenliste, Wartung technischer Anlagen nach der Technischen Prüfverordnung, wiederkehrende Prüfungen, Sicherstellung des Gebäudebetriebs, Durchführung von Maßnahmen, Unterhaltung, Instandhaltung und -setzung innerhalb der Haustechnik: Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär sowie der Elektro- und Aufzugstechnik.
  • Technische Gewährleistung /Funktionsfähigkeit der Gebäude: Überwachung der Mängelbeseitigung.



4.  Sachgebiet Klimaschutz in der Gebäudetechnik (65.20.40) 

Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets zählen:  

  • Die Planung von energiesparenden Maßnahmen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen unter Zugrundelegung des Klimaschutzkonzeptes.
  •   Die energetischen Optimierungen in und an den städtischen Gebäuden.