Planzeichnung

Umwelt und Planung

Mobilität

Nahverkehrsplan Koblenz

Das zentrale Instrument für die geordnete und zielgerichtete Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) ist der Nahverkehrsplan. Mit dem Nahverkehrsplan gibt die Stadt Koblenz als Aufgabenträgerin einen verbindlichen Rahmenplan zur Gestaltung des ÖPNV in den folgenden ca. 5 Jahren vor. Der im Dezember 2015 beschlossene Nahverkehrsplan wurde aktualisiert und am 21. Februar 2019 durch den Koblenzer Stadtrat beschlossen. Die dort definierten Maßnahmen werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 umgesetzt.

Im Nahverkehrsplan werden die Bedienungs- und Qualitätsstandards für die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt Koblenz gesetzt; er dient als politische Richtlinie für die Weiterentwicklung des Stadtbusverkehrs und stellt einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung und alle am öffentlichen Personennahverkehr beteiligten Stellen dar.

Folgende wesentlichen Themenbausteine wurden im Zuge der Aktualisierung des vorliegenden Nahverkehrsplanes bearbeitet. Zu den einzelnen Themenbausteinen hatte der Stadtrat im Vorfeld jeweils gesonderte Beschlüsse gefasst.

Angebotskonzept

Die wesentlichen Merkmale sind:

  • Integrierte Planung von Stadt- und Regionalbus
  • Ausweitung des 30-Minuten-Taktes im Abendverkehr auf den Hauptlinien
  • Erweiterter Nachtbus
  • Ausweitung des Angebotes (15-Minuten-Takt) zwischen Hauptbahnhof und Universität Metternich (über Verwaltungszentrum)
  • Schaffung von Tangentiallinien [z. B. Pfaffendorf – Ehrenbreitstein, Kesselheim – Bubenheim (Globus) – Rübenach]
  • Anbindung der Niederberger Höhe (geplantes neues Wohngebiet auf dem Gelände der ehemaligen Fritsch-Kaserne)
  • Anbindung des Industrieparks A 61
  • Anbindung des geplanten Hallenbades im Rauentaler Moselbogen

Haltestelleninfrastruktur

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wesentliches gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Thema noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der Politik gerückt. Danach hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für diese Fahrgäste bis zum 01.01.2022 die vollständige Barrierefreiheit zu erlangen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt werden. Ziel ist es, den barrierefreien Neu-/Aus-/Umbau der Haltestellen und die Herstellung der weitgehend vollständigen Barrierefreiheit bis ca. 2030 abzuschließen.

Tarifanpassung

Für die Netzfahrscheine im Stadtgebiet Koblenz des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM) sollen die Preise ab dem 12.12.2020 bis zu rd. 30% bei den Barverkäufen und der Wochenkarte sowie um 15% bis 20% bei den Monatskarten gesenkt werden. Zudem soll das sogenannte eTicket der evm Verkehrs GmbH auch zukünftig weiter angeboten und auf ein Preisniveau von bis zu 30% unter dem Regelpreis für 1 Zone, 2 Zonen und 3 Zonen des VRM abgesenkt werden.

Alternative Antriebe

Bei allen ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 im Stadtbuslinienbündel Koblenz erstmalig im Regelbetrieb eingesetzten Bussen wird als alternative Antriebstechnologie der Gasantrieb vorgegeben.