Planzeichnung

Umwelt und Planung

Mobilität

Verkehrsentwicklungsplan 2030

Die Verbesserung der Lebensqualität in Koblenz einerseits und die Sicherstellung der Mobilität andererseits sind wichtige Anliegen der Stadtplanung und -entwicklung . In Koblenz besteht - wie in vielen anderen Städten - ein Spannungsfeld zwischen den Zielen der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie den Belangen des Kfz-Vekehrs. Die für die Bewältigung der motorisierten Straßenverkehre benötigte Infrastruktur sowie die Belastungen durch diese Verkehre (Lärm- und Schadstoffemissionen, Flächenverbrauch, Unfallrisiken) führen zu Konflikten.

In der Stadtentwicklung gibt es unterschiedliche konzeptionelle sowie strategische Planwerke, die sich mit der zukünftigen Entwicklung befassen. Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) definiert die Ziele und Strategien im Bereich der Mobilität für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er befasst sich hierbei mit allen für Koblenz relevanten Mobilitätsthemen und beinhaltet Strategien und auch Maßnahmenempfehlungen, um die Mobilität in Koblenz zukunftsgerichtet zu gestalten, Konflikte mit weiteren Zielen der Stadtentwicklung zu lösen und die Lebensqualität in Koblenz  zu steigern. Städtebauliche Veränderungen, Mobilität und Verkehr müssen der Gesellschaft und den Grundbedürfnissen der einzelnen Menschen gerecht werden. Mit Entwicklungskonzepten stellt die Stadt Koblenz die Weichen für eine lebenswerte Zukunft der Bürgerinnen und Bürger.


Verkehrsarten und Mobilitätsthemen

Im Rahmen des VEP werden sowohl die einzelnen Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, MIV, Wirtschaftsverkehr) als auch übergeordnete Mobilitätsthemen behandelt. Solche Themen sind etwa die Verkehrssicherheit, die Umweltwirkungen des Verkehrs und alternative Mobilitätsformen (z.B. E-Mobilität und Car-Sharing). Der VEP versteht sich als strategisches Planwerk, das verkehrsmittelübergreifend die Grundzüge der Verkehrsplanung sowie -entwicklung für die nächsten Jahre definiert, ohne die Maßnahmen bis ins Detail auszuarbeiten. Dabei orientiert sich der Plan an den rahmengebenden Herausforderungen, insbesondere den Aspekten demografischer Wandel und Klimaschutz sowie Finanzierbarkeit von Maßnahmen (ganzheitliche Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses).


Aufstellungsprozess

Der Aufstellungsprozess erfolgte konsensorientiert und umfasste umfangreiche Beteiligungsprozesse: Zum Auftakt wurde die  Öffentlichkeit zu einer Planungswerkstatt eingeladen, bei der die Planungsziele entwickelt wurden (Bürgerversammlung 30.5.2015). In der Phase der Maßnahmeentwicklung fanden vier weitere offene Planungswerkstätten statt (Bürgerversammlungen vom Februar und März 2017), bei denen die Vorschläge der Gutachter z.T. bestätigt, z.T. verändert und ergänzt wurden. Ein Halbes Jahr vor der Beschlussfassung hatte die Allgemeinheit schließlich die Möglichkeit, den VEP-Entwurf zu kritisieren und zu optimieren (Offenlage im Februar 2018). Da der VEP Koblenz eng mit regionalen Themenstellungen verknüpft werden soll, ist auch eine stadtgrenzenüberschreitende Abstimmung erfolgt. Verschiedenste verkehrsbezogene Interessensgruppen aus dem Stadtgebiet wurden z.T. in Vertiefungstermine, z.T. in einem projektsteuenden Arbeitskreis einbezogen (z.B. Vertreter/innen aus dem Jugendrat und dem Seniorenbeirat sowie der Behindertenbeauftragte, Umwelt- und Wirtschaftsorganisationen). Dieser Arbeitskreis tagte insgesamt 12mal. In der abschließenden Sitzung am 22. Juni 2017 wurde das integrierte Handlungskonzept des VEP final besprochen. In einem gemeinsamen Statement (bei zwei Enthaltungen) hat der Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplan für die nachfolgende Beschlussphase des VEP folgende Empfehlung ausgesprochen:

„Der Arbeitskreis VEP empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf zum VEP 2030 mit seinem integrierten Handlungskonzept zu beschließen. Aus der Vielzahl von Maßnahmen empfiehlt der Arbeitskreis, ein besonderes Augenmerk den Schlüsselmaßnahmen zu widmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind auch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen notwendig.“

Am 30.8.2018 hat der Stadtrat – einstimmig und ohne Stimmenthaltungen – den VEP beschlossen als „maßgeblichen Strategie-, Rahmen- und Maßnahmenplan für den Bereich Verkehr und Mobilität“.  Als Leitlinie der Verkehrspolitik und -planung der Stadt Koblenz ist der VEP grundsätzlich verwaltungsverbindlich. Er soll von Rat und Verwaltung bei allen Beschlüssen mit Verkehrsbezug bzw. mit verkehrlichen Auswirkungen berücksichtigt werden. Das Integrierte Handlungskonzept ist Beratungsgrundlage für die jeweiligen Haushaltsberatungen. Die Verwaltung soll dem Rat, beginnend  mit dem  Haushaltsjahr 2020, Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorlegen (konkretisierte Grundlage für die weiteren Planungen im Verkehrs- und Mobilitätsbereich).  Bei der Umsetzung ist grundsätzlich der o.g. Empfehlung des Arbeitskreises Verkehrsentwicklungsplan zu folgen (Vorrang für Schlüsselmaßnahmen).  Im Abstand von 5 Jahren, erstmals 2023, ist von der Verwaltung ein Evaluierungsbericht vorzulegen.

Den Ratbeschluss finden Sie   hier.

Den VEP „Koblenz 2030“  finden Sie  …

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