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Führerscheinwesen


Alles zum Thema "Führerschein"

Führerschein
Zum 1. Januar 1999 wurde ein neues Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen EU-Kartenführerscheine durch die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") ausgegeben. Bei den für den Hauptwohnsitz zuständigen örtlichen Fahrerlaubnisbehörden werden alle Anfragen und Anträge der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bearbeitet.
 
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der/die Bewerber/in an seinem/ihrem Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 185 Tage im Jahr wohnt.
 
Seit dem 01.02.2005 kann bei der Fahrerlaubnisbehörde die neue Fahrerlaubnisklasse S beantragt werden. Informationen zur Fahrerlaubnisklasse S erhalten Sie hier.
 
Wichtig!
 
Beim Bürgeramt können Sie ebenfalls
  • Führerscheinanträge abgeben, außer begleitetes Fahren (Führerschein ab 17)
  • Ihren alten Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen
  • eine Namensänderung im Führerschein veranlassen
  • bei Verlust oder Diebstahl einen Ersatzführerschein beantragen
Nähere Informationen zum Thema "Führerschein" erhalten Sie zu den nebenstehenden Themen.

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