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Zulassungswesen


Alles zum Thema "Zulassung"

Im Bereich der Zulassungen wird die Abt. Fahrerlaubnisse und Zulassungen als Zulassungsbehörde tätig. Diese ist u. a. zuständig für Kfz-Zulassungen und Umschreibungen. Des Weiteren werden dort ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen bearbeitet.
 
Nähere Informationen aus dem Bereich des Zulassungswesens erhalten Sie zu den nachfolgend aufgeführten Aufgabenbereichen:
 
Wichtige Information:
Mit der 28. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde festgelegt, dass seit dem 01.12.1999 in allen Fällen, in denen sich die Zulassungsbehörde mit einem Fahrzeug befasst, der Untersuchungsbericht über die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung zur Prüfung vorzulegen ist.
 
Durch die Änderung kommt dem Prüfbericht eine erheblich höhere Bedeutung zu. Bewahren Sie deshalb den letzten Untersuchungsbericht bitte sorgfältig auf, legen ihn unabhängig vom Geschäftsvorfall mit den übrigen Fahrzeugunterlagen vor und übergeben ihn bitte im Falle der Veräußerung unbedingt dem Fahrzeugerwerber, da ansonsten Verzögerungen bei der Umschreibung des Fahrzeugs auftreten können.  

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