Katzenschutzverordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Ausgangssituation


    Eine umfangreiche Datenerhebung hat ergeben, dass in Koblenz eine hohe Anzahl an freilebenden Katzen existiert, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Größtenteils handelt es sich um entlaufene oder ausgesetzte Hauskatzen, die nicht kastriert sind und nicht über eine ausreichende Gesundheitsprophylaxe verfügen, und deren Nachkommen, die oft schon krank geboren werden. In den seltensten Fällen können die Haltungspersonen ermittelt werden. Es kommt unter den Tieren zu Revierkämpfen, es herrscht Nahrungsmittelknappheit und Mangelernährung. Viele Tiere sind hilflos und werden in Unfälle verwickelt, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen sind verbreitet und werden durch die Umstände begünstigt. Bei der überwiegenden Anzahl der aufgegriffenen Tiere lassen sich daher aus mehreren Gründen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden feststellen. Durch Kastrationsaktionen, die Einrichtung von Futterstellen und die konsequente Kastration aller dort auftauchenden Katzen und der Fundtiere konnte keine Verminderung der Population erreicht werden.  


    Zweck der Verordnung


    Zweck dieser Verordnung ist es, die hohe Anzahl halterloser Katzen zu minimieren, um zukünftig dem reduzierten Tierbestand erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zu ersparen. Ziel dieser Verordnung ist es, einen weiteren Zuwachs der halterlosen Katzen zu verhindern bzw. die vorhandene Population auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.


    Geltungsbereich


    Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet Koblenz (Schutzgebiet im Sinne des § 13b Satz 1 und 2 Tierschutzgesetz). 


    Wer ist betroffen?


    Jede Haltungsperson, die die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt; als Haltungsperson gilt auch, wer nicht nur vorübergehend einer Katze den Aufenthalt auf seinem befriedeten Besitztum ermöglicht oder Katzen auf seinem befriedeten Besitztum und in Räumen seines Hauses oder seiner Nebengebäude füttert.


    Welche Pflichten gelten für Haltungspersonen?


    Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang (Freigänger Katzen) auf Koblenzer Stadtgebiet müssen ab dem 01.07.2023 kastriert, mit Microchip gekennzeichnet und bei einem Heimtierregister von TASSO e. V., Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach, oder dem des Deutschen Tierschutzbundes - Findefix -, In der Raste 10, 53129 Bonn. registriert sein. Ausgenommen hiervon sind reine Wohnungskatzen und Zuchttiere ohne freien Auslauf. 


    Auf Verlangen der Ordnungsbehörde sind dieser die entsprechenden Nachweise, dass die Katze gekennzeichnet, registriert und/oder nicht fortpflanzungsfähig ist, vorzulegen.


    Was passiert bei Zuwiderhandlungen?


    Freigängerkatzen, die die Stadtverwaltung Koblenz oder die von ihr Beauftragten innerhalb des Schutzgebiets antreffen, dürfen von ihr/ihnen zur Überprüfung der Kennzeichnung, Registrierung und Kastration in Obhut genommen werden. 


    Ist die Katze noch nicht kastriert, so kann die Stadtverwaltung Koblenz der Haltungsperson aufgeben, die Katze auf eigene Kosten kastrieren zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze kastriert wurde, vorzulegen.


    Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, können die Stadtverwaltung Koblenz oder die von ihr Beauftragten Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung auf Kosten der Haltungsperson b-auftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, können die Stadtverwaltung Koblenz oder die von ihr Beauftragten darüber hinaus einen Tierarzt mit der Kastration der Katze auf Kosten der Haltungsperson beauftragen. Nach der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. 


    Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung. 


    Ordnungsamt Koblenz

    Tel.: 0261/129 4699

    Mail: Gefahrenabwehr@stadt.koblenz.de


    Darüber hinaus wenden Sie sich auch gerne an das Tierheim Koblenz sowie die Koblenzer Katzenhilfe:


    Tierheim Koblenz

    Tel.: 0261/40638 0

    Mail: info@tierheim-koblenz.de


    Katzenhilfe Koblenz

    Tel.: 0261/13924427

    Mail: info@koblenzer-katzenhilfe.de




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Zuständige Abteilungen