Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

  • Voraussetzungen

    Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.

    Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    - Unfruchtbarkeitsbescheinigung ( § 2 Abs. 2 LHundG )
    - Nachweis über das berechtige Interesse ( 3 3 Abs. 1 Ziffer  1 LHundG )
    -Sachkundennachweis ( § 3 Abs. 1 Ziffer 2 LHundG )
    -Bundeszentralregisterauszug ( § 3 Abs. 4 LHundG )
    -Haftpflichtversicherung ( § 4 Abs. 2 LHundG )
    -Mikrochipbescheinigung ( §4 Abs. 3 LHundG )
     

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühr: 50,00 €

    Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

    Zahlungsweise:

    • Barzahlung
    • EC-Kartenzahlung

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Landeshundegesetzes (LHundG). 

     Darüber hinaus gelten als gefährliche Hunde:

    1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,


    2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,


    3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben,


    4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben und


    5. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie deren Abkömmlinge.


    Der Steuersatz hierzu beträgt 700 € jährlich. 


    Weiterhin werden folgende Rassen und deren Abkömmlinge als gefährliche Hunde vermutet: 


    - Bullmastiff

    - Bull Terrier

    - Dogo Argentino

    - Dogue de Bordeaux

    - Fila Brasileiro

    - Mastiff

    - Mastino Napoletano

    - Tosa Inu.



  • FAQ


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4699

Zuständige Abteilungen