Plakatierungen
- Verfahrensablauf
- Zuständige Stelle
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Zuständigkeit für die allgemeine Werbung z. B. an Litfasssäulen, Anschlagtafeln oder auch durch Kurzzeitwerbeträger
hat die Stadt Koblenz aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung auf die Firma awk GmbH in Koblenz übertragen.Für eine Baugenehmigung für Werbeanlagen wenden Sie sich an das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür die Plakatierungen als Ansprechpartner bei AWK stehen Ihnen telefonisch Frau Hardt (Tel.: 0261 - 8092 142) oder Frau Elschner (Tel.: 0261 / 8092 143) zur Verfügung.
Weitere zuständige Ämter:
Die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes zur Aufstellung von Werbeanlagen (auch Kurzzeitwerbeträger) ist nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes -LStrG- erlaubnis-bzw. gestattungspflichtig. Entsprechende Anfragen sind an das Ordnungsamt zu richten.Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür eine Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Werbeantrag mindestens 2-fach
- aktualisierter katasteramtlicher Lageplan mit Eintragung der Position/en der Werbeanlage/n
- Ansichtszeichnungen des Gebäudes mit Eintragung der Werbeanlagenanbringungsorte
- Vermaßte Zeichnung/en der Werbeanlage/n mit Farbdarstellung
- Standsicherheitsnachweis der von einer Person nach §66 Abs. 5 LBauO aufgestellt sein muß
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben. Nach Gebührenziffer 1.2.1.3 betragen die Gebühren zur gesonderten Herstellung, Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (60,00 € - 2000,00 € je Werbeanlage unter Berücksichtigung der Art, Größe, Lage und Fernwirkung der Werbefläche.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzPlanungsrechtliche Einschränkungen
- In beplanten Bereichen können für die Errichtung von Werbeanlagen Einschränkungen/Vorgaben vorhanden sein. Beachten Sie hierzu bitte die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
- Für den Bereich der historischen Altstadt besteht eine Gestaltungssatzung. Diese und einen Übersichtsplan des Geltungsbereiches können Sie nachfolgend Downloaden: