Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

    Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

    Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

    • Regelbedarf
    • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    • eventuelle Mehrbedarfe
    • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
    • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

    Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Erstantrag

    • vollständig ausgefüllter Antrag nebst Anlagen (Erklärungen des Hilfeempfängers, Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, Kfz-Fragebogen)
    • Ausweise aller im Haushalt lebenden Personen (bei Ausländern mit aktuellem Aufenthaltstitel); bei Kindern Geburtsurkunden
    • Nachweise über Familienstand (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner)
    • ggf. Bestellungsurkunde Betreuer
    • Nachweis über Erwerbsunfähigkeit sowie deren Dauer
    • Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler
    • Nachweis über die bisherige Lebensgrundlage (z.B. Einstellungsbescheid ALGII, Einkommensnachweis mit Kündigungsschreiben, Wegfall Unterhalt)
    • vollständiger Rentenerstbescheid inkl. Versicherungsverlauf sowie Nachweis über aktuelle Rentenhöhe (letzte Rentenanpassung)
    • Krankenversicherungsnachweise
    • Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Kindergeldbescheid bzw. Ablehnung
    • Mietvertrag (bei Untermiete auch Mietvertrag des Hauptmieters)
    • aktuelle Mietbescheinigung
    • bei Wohneigentum Kaufvertrag, ggf. Finanzierungsnachweise, Grundbuchauszug, Nachweise über alle mit dem Wohneigentum verbundenen notwendigen Ausgaben, ggf. Bescheid Lastenzuschuss
    • Nachweis über Heizkostenabschlag
    • letzte Nebenkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
    • letzte Heizkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
    • vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparvertrag, Kfz-Schein, Bestattungsvorsorgeverträge, Lebensversicherungen, Wohnrechte, …)


    Folgeantrag

    • vollständig ausgefüllter Folgeantrag nebst Anlagen (Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, KfzFragebogen)
    • aktuelle Mietbescheinigung
    • aktuelle Nachweise zu allen Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (auch ALG II-Bescheide von Partnern)
    • aktuelle Nachweise über das Vermögen
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
    • letzte Nebenkostenabrechnung sowie letzte Heizkostenabrechnung, sofern nicht pauschale Zahlungen erfolgen oder bereits unterjähig vorgelegt


    Besonderheiten: Bearbeitung von Anträgen auf Grundsicherungsleistungen wegen Alters und dauerhafter Erwerbsminderung gemäß dem Vierten Kapitel SGB XII

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.

    Geltungsdauer: 12 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt.