Einfaches Führungszeugnis
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Verfahrensablauf
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bearbeitungsdauer
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Die Ausstellung ist nur für in Koblenz gemeldete Personen (Haupt- oder Nebenwohnung) möglich.
- Das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb von 8-30 Tagen vom Bundesjustizamt in Bonn zugeschickt.
- Wird von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt, benötigen wir das schriftliche Anforderungsschreiben in dem Sie zur Abgabe des Zeugnisses aufgefordert werden.
Ab dem 31.08.2018 erhalten Bürgerinnen und Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verpflichtend das Europäische Führungszeugnis.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
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An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
In Koblenz ist die Beantragung ohne Termin in der Servicestelle möglich.